Kanzlei für Strafrecht | Karlsruhe

» Wir verteidigen Sie bei Körperverletzung «

Die Körperverletzung

Ein Wort gibt das andere uns schon ist sie passiert: die Körperverletzung. Die Bandbreite reicht dabei von der fahrlässigen Körperverletzung über die einfache Körperverletzung bis hin zur gefährlichen beziehungsweise schweren Körperverletzung sowie die Körperverletzung mit Todesfolge.

Verteidigung bei Körperverletzung

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Körperverletzung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich an einer Schlägerei beteiligt haben oder ob Sie bei einem Autounfall eine andere Person fahrlässig verletzt haben. Oberstes Ziel ist es zunächst, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Ist dies aufgrund der schwere der Straftat nicht möglich, gilt es, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Hier regen wir den Erlass eines Strafbefehls an. Kommt auch dieses Mittel nicht in Betracht, verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung vor Gericht.

Fahrlässige Körperverletzung

Die mildeste Variante einer Körperverletzung ist die fahrlässige Körperverletzung. Von einer fahrlässigen Körperverletzung spricht man immer dann, wenn man unaufmerksam war und eine andere Person versehentlich verletzt hat. Haben Sie beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht und wurde dabei eine andere Person verletzt, wirft man Ihnen in der Regel eine fahrlässige Körperverletzung vor. Eine solche wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Einfache Körperverletzung

Wenn Sie beispielsweise im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung eine andere Person geschlagen haben, wirft man Ihnen gegebenenfalls eine Körperverletzung nach § 223 StGB vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch einer solchen Körperverletzung ist strafbar.

Gefährliche Körperverletzung

Wenn Sie zusammen mit mehreren Personen eine andere Person verletzt haben oder beim Zuschlagen einen Gegenstand wie beispielsweise eine Glasflasche, einen Stock oder eine Eisenstange verwendet haben, kommt es schnell zum Tatvorwurf einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB. Dies gilt auch, wenn die Körperverletzung für das Opfer lebensgefährlich war. Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine Geldstrafe ist hier grundsätzlich nicht mehr möglich. Wirft man Ihnen die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung vor, sollten Sie sich daher so früh wie möglich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, damit dieser frühzeitig für Sie tätig werden kann.

Schwere Körperverletzung

Im Gegensatz zur gefährlichen Körperverletzung stellt die schwere Körperverletzung nicht auf die Form der Tatbegehung ab, sondern darauf, welche Verletzungen das Opfer durch die Tat erlitten hat. Eine schwere Körperverletzung liegt immer dann vor, wenn das Opfer durch die Tat blind wird, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder durch die Tat eine körperliche Behinderung erleidet. Die schwere Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Wirft man Ihnen daher eine schwere Körperverletzung vor, sollten Sie sich sofort an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.

Körperverletzung mit Todesfolge

Besonders brenzlich wird es für Sie, wenn Sie im Rahmen eine körperlichen Auseinandersetzung eine andere Person so schwer verletzt haben, dass sie an den Folgen dieser Körperverletzung stirbt. Dann wirft man Ihnen eine Körperverletzung mit Todesfolge vor, die mit mindestens drei Jahren Haft bestraft wird. Eine Strafe von mehr als zwei Jahren Haft kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Lediglich, wenn es sich um einen minder schweren Fall handelt, kann noch eine Strafe von unter zwei Jahren verhängt und die Strafe anschließend zur Bewährung ausgesetzt werden.

Verteidigung bei Körperverletzung

Eine Körperverletzung bietet oft eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten. Hier kommt es entscheidend darauf an, welche Beweise die Polizei sammeln konnte. Dies können beispielsweise Zeugenaussagen oder Videoaufzeichnungen sein. Nachdem wir Akteneinsicht genommen haben, beurteilen wir die Beweislage. Oftmals finden sich bereits in der Ermittlungsakte Zeugenaussagen, die widersprüchlich sind oder Sie möglicherweise entlasten. Gerade wenn es um eine wechselseitige Körperverletzung handelt, bei der keiner der Beteiligten eine ernsthafte Verletzung erlitten hat, lässt sich oft noch eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen. Lässt sich eine Hauptverhandlung nicht vermeiden, verteidigen wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf einer strikten Befragung der geladenen Zeugen. Mit einer sorgfältigen Befragung lassen sich oft Widersprüche in der Aussage zu früheren Aussagen des Zeugen aufdecken. Darüber hinaus kann eine Körperverletzung auch durch Notwehr gerechtfertigt sein. Denn wer den Angriff eines anderen abwehrt und diesen dadurch verletzt, macht sich grundsätzlich nicht strafbar.

Folgen einer Verurteilung wegen Körperverletzung

Selbstverständlich haben wir auch die sonstigen Konsequenzen einer Verurteilung wegen Körperverletzung immer im Blick. Denn diese führt dazu, dass Sie vorbestraft sind. Ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis kann sich negativ auf Ihr Berufsleben auswirken. Wir beraten Sie hierzu umfassend und beziehen all diese Aspekte bei der Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie mit ein.

Ab zum Fachanwalt für Strafrecht

Wie Sie den bisherigen Schilderungen auf dieser Seite entnehmen können, gibt es eine Vielzahl juristischer Besonderheiten beim Tatvorwurf Körperverletzung. Darüber hinaus drohen im Fall einer Verurteilung weitreichende Konsequenzen und Schadensersatzansprüche. Sollten Sie also gerade eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift wegen Körperverletzung in Ihren Händen halten, sollten Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Je früher Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen, desto besser sind die Chancen, noch entscheidende Weichen für den späteren Verfahrensausgang gestellt werden können. Hierbei sollten Sie auf keinen Fall bei der Polizei eine Aussage machen, bevor der Strafverteidiger Akteneinsicht nehmen konnte. Wir handhaben es in unserer Kanzlei ohnehin so, dass wir für Sie die gesamte Kommunikation mit der Polizei übernehmen. Dies bedeutet auch, dass Ihnen eine unangenehme persönliche Vernehmung durch die Polizei erspart bleibt. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir die typischen Verteidigungsmöglichkeiten beim Tatvorwurf einer Körperverletzung.

Die Anwaltskosten bei Körperverletzung

Bei einem durchschnittlich gelagerten Fall der Körperverletzung müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund € 1.800,- (inklusive Umsatzsteuer) rechnen. Da jeder Fall jedoch seine eigenen Besonderheiten hat, können wir Ihnen an dieser Stelle natürlich noch keinen konkreten Preis nennen. Sie können uns jedoch jederzeit gerne kontaktieren und Ihren persönlichen Fall schildern. Dann können wir Ihnen sagen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.

Da gerade in umfangreicheren Angelegenheiten (insbesondere bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht) die Anwaltskosten entsprechend höher sind, bieten wir Ihnen in diesen Fällen in der Regel die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an. Dies gibt Ihnen eine ausreichende Kosten- und Planungssicherheit.

Wenn Sie uns beauftragen möchten

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten oder noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.