Verteidigung im Sexualstrafrecht

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Akteneinsicht

Das Sexualstrafrecht

Kaum ein Vorwurf trifft den Beschuldigten so hart, wie der Vorwurf einer Sexualstraftat. Dies gilt ganz gleich, ob Ihnen sexueller Missbrauch, eine Vergewaltigung oder Kinderpornografie vorgeworfen wird. Im Bereich der Sexualstraftaten drohen nicht nur hinsichtlich der möglichen Strafen ernsthafte Konsequenzen. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt zu einer Stigmatisierung des Beschuldigten, die schnell mit einer beruflichen und privaten Ächtung einhergeht. Spätestens wenn die Polizei zu einer Hausdurchsuchung angerückt ist, spricht sich der Tatvorwurf auch in der Nachbarschaft herum. Besonders belastend wird es dann, wenn sich auch noch die Medien für Ihr Verfahren interessieren. In dieser Situation stehen wir an Ihrer Seite und begleiten Sie schützend durch das gesamte Verfahren.

Wir verteidigen Sie im Sexualstrafrecht ohne Vorurteile

Wir gehören nicht zu den Strafverteidigern, die keine Mandate im Bereich des Sexualstrafrechts übernehmen oder dies nur halbherzig tun. Wir verteidigen Sie auch beim Vorwurf eines Sexualdelikts mit dem selben Engagement wie bei jeder anderen Straftat. Dies bedeutet auch, dass Ihnen in der Kommunikation mit uns nichts unangenehm oder gar peinlich sein muss. Auch wenn der Vorwurf einer Sexualstraftat oft die Emotionen der beteiligten Personen hochkochen lässt, pflegen wir in diesem Bereich einen professionellen Umgang mit unseren Mandanten. Es ist schließlich unsere Aufgabe, Ihre Interessen zu schützen und uns für einen positiven Abschluss des gegen Sie geführten Strafverfahrens einzusetzen. Dies tun wir ohne jegliche Vorurteile und unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind und zu unrecht beschuldigt werden oder die Ihnen vorgeworfene Tat tatsächlich begangen haben.

Möglichst frühzeitig zum Anwalt!

Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts sollten Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, der über die notwendige Erfahrung bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen verfügt. Spätestens wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, sollten Sie den Telefonhörer in die Hand nehmen und uns kontaktieren. Je früher Sie sich an uns wenden, desto eher können wir uns für eine möglichst geräuschlose Erledigung des gegen Sie geführten Strafverfahrens einsetzen. Dabei übernehmen wir für Sie auch die komplette Kommunikation mit Polizei und Justiz und ersparen Ihnen eine unangenehme Vernehmung durch die Polizei.

Ermittlungsverfahren in Sexualstrafsachen

Meist beginnt das Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat durch eine Strafanzeige. Im Bereich der Kinderpornografie kann die Polizei auch durch präventive Ermittlungen in den einschlägigen Tauschbörsen auf Sie gekommen sein. Zunächst versucht die Polizei dann, sich im Hintergrund weitere Informationen zu beschaffen. Von den Ermittlungen erfahren Sie in der Regel spätestens dann, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten oder die Polizei eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchführt. Wirft man Ihnen ein schweres Sexualdelikt vor, droht im schlimmsten Fall die vorläufige Verhaftung und der Erlass eines Haftbefehls.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nehmen wir zunächst Akteneinsicht, um die Beweislage aus Sicht der Staatsanwaltschaft beurteilen zu können. Gegebenenfalls wirken wir darauf hin, dass nicht nur belastende Beweise gesammelt werden, sondern auch die Beweise, die Sie entlasten. Im Idealfall gelingt es uns bereits im Ermittlungsverfahren, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht. Falls die Beweislage gegen Sie spricht, ist das Ziel die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Dies kann beispielsweise die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage oder die Anregung an die Staatsanwaltschaft sein, das Strafbefehlsverfahren als schriftliches Verfahren durchzuführen.

Verteidigung in Sexualstrafsachen vor Gericht

Auch vor Gericht vertreten wir Ihre Interessen mit dem nötigen Nachdruck im Rahmen der zuvor gemeinsam festgelegten Verteidigungsstrategie. Hierbei beherrschen wir sowohl die konsensuale Verteidigung zur schnellen einvernehmlichen Beendigung des gegen Sie geführten Gerichtsprozesses, als auch die streitige Verteidigung mit harten Bandagen. Hierbei profitieren Sie davon, dass Ihnen mit Frau Rechtsanwältin Caroline Maurer eine kompetente und hartnäckige Verteidigerin in Sexualstrafsachen zur Seite steht. Denn gerade bei der energischen Befragung weiblicher Zeugen oder von Kindern ist es in der Regel ein klarer Vorteil, wenn dies durch eine weibliche Strafverteidigerin geschieht.

Verteidigung bei Untersuchungshaft

Hat die Staatsanwaltschaft wegen einer schwerwiegenden Sexualstraftat, wie beispielsweise einer Vergewaltigung, einen Haftbefehl gegen Sie erwirkt und Sie darauf hin festnehmen lassen, verteidigen wir Sie auch gegen die Untersuchungshaft und setzen uns für die Aufhebung des Haftbefehls ein. Im Falle der Untersuchungshaft werden vermutlich ohnehin auch nicht Sie selbst, sondern eine Ihnen nahestende Person diese Seite hier lesen. Wenn also ein Angehöriger oder ein Freund wegen einer Sexualstraftat in Untersuchungshaft genommen wurde, können Sie uns jederzeit vertrauensvoll kontaktieren. Wir besuchen den Beschuldigten dann in der Untersuchungshaft und besprechen mit ihm eine mögliche Mandatsübernahme.

So erreichen Sie uns

Wenn die Polizei wegen einer Sexualstraftat gegen Sie ermittelt oder Sie sogar bereits eine Anklageschrift erhalten haben, können Sie uns jederzeit wegen einer persönlichen Besprechung in unserer Kanzlei kontaktieren. In der Regel erhalten Sie kurzfristig einen Termin.