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Falscher Corona-Test

Gefälschte Corona-Tests bezogen

Die Corona-Pandemie hat viele Einschränkungen für uns alle mit sich gebracht. Doch nicht jeder wollte oder konnte sich aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen impfen lassen. Als dann auch noch die Testpflicht eingeführt wurde, wurden die Einschränkungen im Alltag noch größer. Da war die Verlockung groß, sich ein Testzertifikat einfach selbst zu fälschen oder auf einen der vielen Onlineanbieter zurückzugreifen, die einem nach Ausfüllen eines "Selbsttest-Fragebogens" ein negatives Corona-Testergebnis bescheinigten. Doch genau in diesen Fällen ermittelt jetzt die Polizei.

Vorladung der Polizei

Die Polizei hat mittlerweile eine Vielzahl von Online-Schnelltest-Webseiten gekapert. Dabei wurden auch die Datenbanken mit den Nutzerdaten gesichert. Möglicherweise waren auch Ihre Daten dabei und Sie haben deshalb eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei in Ihrem Briefkasten vorgefunden. Sie werden darin von der Polizei aufgefordert, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen oder sich schriftlich zu äußern. Mitunter ergibt sich auch aus dem Schreiben der Polizei noch gar nicht so genau, weshalb man gegen Sie ermittelt. Mal ist vom Vorwurf der Urkundenfälschung die Rede, mal vom Fälschen beweiserheblicher Daten, mal vom Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse. In jedem Fall ist höchste Vorsicht geboten, da Sie nun Beschuldigter einer Straftat sind und Ihnen im Falle einer Verurteilung eine Vorstrafe droht.

Die drohenden Strafen

Je nach konkreter Ausgestaltung des Tatvorwurfs drohen Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafen. Zwar wäre eine Geldstrafe für die meisten unserer Mandanten an sich finanziell zu verschmerzen, allerdings sind es in den meisten Fällen die außerstrafrechtlichen Folgen, die das eigentliche Übel sind. So bedeutet jede strafrechtliche Verurteilung automatisch, dass man einen Eintrag im Bundeszentralregister bekommt und vorbestraft ist. Je nach Strafhöhe erfolgt auch ein Eintrag im Führungszeugnis. Wir haben viele Mandanten, die sich beruflich keine Vorstrafe leisten können, da ihnen sonst der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht. Gerade hier ist also höchste Vorsicht geboten.

Die richtige Verteidigungsstrategie

Wie in jedem Strafverfahren ist auch bei einem Ermittlungsverfahren wegen falscher Corona-Tests die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend. Das Wichtigste ist, dass Sie gegenüber der Polizei keine voreilige Aussage machen. Denn anders als es die Polizei Sie oft Glauben machen möchte, wirkt sich ein frühes Geständnis nicht strafmildernd aus, sondern ermöglicht es der Justiz gegebenenfalls überhaupt erst, Sie der begangenen Straftat zu überführen. Daher sollten Sie auf keinen Fall auf den Anhörungsbogen oder die Vorladung reagieren, sondern sich zeitnah an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Wir prüfen Ihren Fall und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg in Ihrem konkreten Fall der beste ist. Dabei schöpfen wir alle Mittel aus, die uns die Strafprozessordnung gibt.

Die Kosten bei falschen Corona-Test

Sicherlich interessiert Sie auch, mit welchen Anwaltskosten Sie bei einer Vorladung wegen falscher Corona-Tests zu rechnen haben. Bei einem durchschnittlich gelagerten Fall müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund € 1.795,- (inklusive Umsatzsteuer) zu rechnen. Da jeder Fall jedoch seine eigenen Besonderheiten hat, können wir Ihnen an dieser Stelle natürlich noch keinen entgültigen Preis nennen. Sie können uns jedoch jederzeit gerne kontaktieren und Ihren persönlichen Fall schildern. Dann können wir Ihnen sagen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.

Da gerade in umfangreicheren Angelegenheiten (insbesondere bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht) die Anwaltskosten entsprechend höher sind, bieten wir Ihnen in diesen Fällen in der Regel die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an. Dies gibt Ihnen eine ausreichende Kosten- und Planungssicherheit.

Wenn Sie uns beauftragen möchten

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten oder noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.