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Untersuchungshaft - was nun?

Eigentlich darf eine festgenommene Person nur dann in Untersuchungshaft (U-Haft) genommen werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen Sie vorliegt und darüber hinaus noch ein sogenannter Haftgrund vorliegt (Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr). Allerdings ist die Untersuchungshaft auch ein beliebtes Mittel, um den Beschuldigten unter Druck zu setzen und ihn zu einem frühen Geständnis zu veranlassen. Doch das darf nicht sein.

Jetzt ist Eile geboten

Wurde eine Ihnen bekannte Person festgenommen und in Untersuchungshaft genommen, ist Eile geboten. Sie sollten sofort einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren, der den Gefangenen im Gefängnis besucht und sich um seine Verteidigung kümmert. Nach deutschem Recht hat jede Person, die in Untersuchungshaft genommen wurde, Anspruch auf einen Verteidiger. Diesen Verteidiger darf sich der Inhaftierte selbst aussuchen. Von diesem Recht sollte er auch unbedingt Gebrauch machen, da das zuständige Gericht sonst selbst einen Strafverteidiger aussucht.

So helfen wir bei Untersuchungshaft

Wenn einer Ihrer Angehörigen oder eine Ihnen sonst nahestehende Person in Untersuchungshaft genommen wurde, setzen wir uns für die Aufhebung des Haftbefehls und die Freilassung aus der Untersuchungshaft ein. Dies tun wir, indem wir mit Staatsanwaltschaft und Gericht in Kontakt treten und gegen den Haftbefehl notfalls mit einer Haftbeschwerde oder einer Haftprüfung vorgehen.

Was wir noch für Sie tun

Natürlich ist die Untersuchungshaft nicht nur für den Beschuldigten selbst eine schwere Zeit, sondern meist auch für alle seine Angehörigen. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, auch der Familie des Beschuldigten zur Seite zu stehen, indem wir beispielsweise Besuchsscheine beantragen oder sonst unter den Nägeln brennende Fragen beantworten.

Wenn Sie uns beauftragen möchten

Wenn Sie uns beauftragen möchten oder noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Aufgrund der Eilsituation erhalten Sie in der Regel noch am gleichen Tag einen Termin. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.