Pflichtverteidiger in Karlsruhe

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Pflichtverteidiger Karlsruhe

Sie brauchen einen Pflichtverteidiger?

Sie haben eine Anklageschrift erhalten und werden nun aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Lesen Sie hier, wie Sie sich nun verhalten sollen und was wir für Sie tun können.

Lassen Sie die Frist nicht verstreichen

Keinesfalls sollten Sie die vom Gericht gesetzte Frist verstreichen lassen. Denn das Gericht - und damit Ihr strafprozessualer Gegner - wird dann irgendeinen Rechtsanwalt für Sie aussuchen, der Ihre Interessen in der Hauptverhandlung vertreten soll. Natürlich ist damit nicht gesagt, dass das Gericht Ihnen zwingend einen "schlechten" Verteidiger aussucht oder einen, von dem das Gericht weiß, dass er Staatsanwaltschaft und Gericht nicht so sorgfältig auf die Finger schaut. Beim Fußballspiel würden Sie aber schließlich auch nicht Ihren Gegner bestimmen lassen, wer aus Ihrer Mannschaft im eigenen Tor zu stehen hat. Kümmern Sie sich also möglichst frühzeitig selbst darum, einen eigenen Verteidiger zu finden.

Wir übernehmen Ihre Pflichtverteidigung

Wenn Sie dazu aufgefordert werden, einen Verteidiger zu bennenen, aber finanziell nicht in der Lage dazu sind, einen eigenen Verteidiger zu bezahlen, übernehmen wir gerne für Sie das Mandat als Pflichtverteidiger in Karlsruhe, aber auch bundesweit. Wir verteidigen Sie als Pflichtverteidiger engagiert und konsequent. Lassen Sie sich nicht irgendeinen Verteidiger auf gut Glück durch das Gericht aussuchen. Nutzen Sie Ihre Chance, sich selbst einen Pflichtverteidiger zu suchen, dem Sie vertrauen und der auch die fachliche Kompetenz besitzt. Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihr Wunschpflichtverteidiger über die Qualifikation "Fachanwalt für Strafrecht" verfügt.

Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?

Ob man einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat, hängt - anders als im Zivilrecht, wo die Frage der Prozesskostenhilfe maßgeblich vom Einkommen abhängt - entscheidend davon ab, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. In der Regel haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder Ihnen die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr droht. Wenn das Gericht Sie also dazu auffordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen, sollten bei Ihnen stets alle Alarmglocken angehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nicht vor dem Strafrichter, sondern vor dem Schöffengericht oder dem Landgericht Karlsruhe angeklagt werden.

Pflichtverteidiger bei Untersuchungshaft

Wurde einer Ihrer Bekannten oder Verwandten in Karlsruhe in Untersuchungshaft genommen, hat er einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Da er jedoch in Haft sitzt, kann er sich nicht so einfach selbst einen Verteidiger aussuchen. Hier ist er maßgeblich auf Ihre Hilfe angewiesen. Melden Sie sich in einem solchen Fall gerne bei uns. Wir finden heraus, ob ihm bereits ein Pflichtverteidiger durch das Amtsgerichtgericht Karlsruhe beigeordnet wurde. Ist dies nicht der Fall, besuchen wir den Beschuldigten in der Justizvollzugsanstalt in Karlsruhe und besprechen mit ihm, ob er eine Verteidigung durch unsere Kanzlei wünscht.

Ich bin unzufrieden mit meinem Pflichtverteidiger

Hin und wieder kontaktieren uns Beschuldigte, denen bereits gerichtlich ein Pflichtverteidiger bestellt wurde, mit dem sie aber unzufrieden sind. Sie fragen dann oft, ob eine Auswechslung des Pflichtverteidgers möglich ist und nicht stattdessen wir die Pflichtverteidigung übernehmen können. Die Auswechselung eines Pflichtverteidigers ist jedoch nur sehr schwer möglich. In der Regel sträuben sich die Gerichte mit Händen und Füßen gegen einen Wechsel des Pflichtverteidigers, wenn dieser keine Fehler gemacht hat, die das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Beschudligten nachhaltig erschüttern. Es gilt daher wie bei der Eheschließung der Spruch: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet!".

Zwar ist der Beschuldigte daher in der Regel an seinen einmal bestellten Pflichtverteidiger gebunden. Dies bedeutet aber nicht, dass es ihm untersagt wäre, selbst einen weiteren Strafverteidiger zu beauftragen. Sofern es Ihnen also finanziell möglich ist, können Sie jederzeit einen weiteren Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Für die Kosten des weiteren Rechtsanwalts müssen Sie in diesem Fall jedoch dann selbst aufkommen.

Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei hat sich auf die Bearbeitung von strafrechtlichen Mandaten und die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert. Ihr Mandat wird stets von einem Fachanwalt für Strafrecht betreut. Sie können sich daher sicher sein, dass Ihr Fall in den Händen eines Rechtsanwaltes liegt, der über besondere theoretische und praktische Erfahrung im Strafrecht verfügt.

So erreichen Sie uns

Falls Sie Ihren Fall in unsere Hände geben und einen der Rechtswälte unserer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht als Pflichtverteidiger wünschen, kontaktieren Sie uns gerne unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei in Karlsruhe. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.