Kanzlei für Strafrecht | Karlsruhe
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Der Diebstahl
Der Diebstahl gehört zu den am meisten begangenen Straftaten in Deutschland. Die Bandbreite geht dabei vom einfachen Ladendiebstahl bis hin zum schweren räuberischen Diebstahl. Ebenso breit ist die Palette der möglichen Folgen, die von einer Verfahrenseinstellung über eine Geld- oder Bewährungs bis hin zu einer hohen Gefängnisstrafe reicht.
Verteidigung bei einem einfachem Diebstahl
Wurden Sie beispielsweise bei einem Ladendiebstahl erwischt, möchten Sie die Angelegenheit sicherlich möglichst schnell und lautlos hinter sich bringen. Hier wirken wir für Sie auf eine Einstellung des Verfahrens hin. Kommt eine Verfahrenseinstellung nicht mehr in Betracht, regen wir bei Staatsanwaltschaft und Gericht den Erlass eines Strafbefehls an. Dadurch wird eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermieden. Denn niemand möchte wegen eines einfachen Diebstahls auf der Anklagebank Platz nehmen müssen - und am Ende noch eine ganze Schulklasse hinter sich im Zuschauerraum sitzen haben.
Verteidigung bei schweren Fällen
Die Verteidigungsstrategie bei einem Diebstahl hängt entscheidend davon ab, mit welcher Strafe in Ihrem konkreten Fall zu rechnen ist. Haben Sie beispielsweise bei einem Diebstahl eine Waffe mitgeführt, Gewalt angewendet oder sind in ein Haus eingebrochen, müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wir setzen uns bei Staatsanwaltschaft und Gericht dafür ein, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, Sie also nicht ins Gefängnis müssen.
Wir haben auch die Folgen im Blick
Selbstverständlich haben wir auch die übrigen Konsequenzen immer im Blick. Denn eine Verurteilung wegen Diebstahls führt dazu, dass Sie vorbestraft sind. Ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis kann sich negativ auf Ihr Berufsleben auswirken. Wir beraten Sie hierzu umfassend und beziehen all diese Aspekte bei der Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie mit ein.
Die Kosten
Sicherlich interessiert Sie auch, mit welchen Anwaltskosten Sie bei einem Diebstahl zu rechnen haben. Bei einem durchschnittlich gelagerten Diebstahlsfall müssen Sie bei einem Hauptverhandlungstag vor dem Amtsgericht mit Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund € 1.000,- (inklusive Umsatzsteuer) rechnen. Da jeder Fall jedoch seine eigenen Besonderheiten hat, können wir Ihnen an dieser Stelle natürlich noch keinen konkreten Preis nennen. Sie können uns jedoch jederzeit gerne kontaktieren und Ihren persönlichen Fall schildern. Dann können wir Ihnen sagen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.
Wenn Sie uns beauftragen möchten
Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten oder noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.