Kanzlei für Strafrecht | Karlsruhe

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Anwalt für Drogenstrafrecht

Mit Drogen erwischt worden?

Möglicherweise wurden Sie vor kurzem bei einer Polizeikontrolle mit einem Tütchen Gras oder anderen verbotenen Substanzen erwischt. Möglicherweise wirft man Ihnen aber auch gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln vor. Wir verteidigen Sie bei allen Arten von BTM-Verstößen. Vielleicht haben Sie auch einfach nur Drogen über das Darknet (beispielsweise bei Shiny Flakes, Angora oder Chemical Love) bestellt. Wir sagen Ihnen, was Sie erwartet und welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt, eine Verurteilung möglicherweise zu vermeiden.

Die drohenden Strafen

Während beim einfachen Besitz einer geringen Menge zum Eigenbedarf oft noch eine Einstellung des Verfahrens möglich ist, drohen beim Besitz oder beim Handeltreiben von größeren Mengen harter Drogen mitunter harte Gefängnisstrafen. Findet man bei Ihnen auch noch eine Waffe, steht schnell eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren im Raum.

Die richtige Verteidigungsstrategie

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht ist die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend. Denn insbesondere bei harten Drogen wie wie Crystal Meth, Kokain, Crack oder Heroin geht es für den Mandanten um alles. Gleiches gilt bei Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft. Wir prüfen Ihren Fall und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg in Ihrem konkreten Fall der beste ist. Dabei schöpfen wir alle Mittel aus, die uns die Strafprozessordnung (StPO) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geben.

Die sonstigen Konsquenzen

Selbstverständlich haben wir auch die übrigen Konsequenzen immer im Blick. Denn eine Vorstrafe wegen eines BTM-Delikts kann sich nicht jeder leisten. Gerichte und Behörden nutzen hier oft alle Möglichkeiten, um Ihnen auch außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens das Leben schwer zu machen (Stichwort Arbeitsverhältnis, Führerschein, Jagdschein, Fluglizenz, etc). Wir beraten Sie zu diesen Fragen umfassend und beziehen all diese Aspekte bei der Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie mit ein.

Die Kosten im Betäubungsmittelstrafrecht

Sicherlich interessiert Sie auch, mit welchen Anwaltskosten Sie bei einem BTM-Verstoß zu rechnen haben. Bei einem durchschnittlich gelagerten BTM-Verstoß haben Sie mit Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund € 1.800,- (inklusive Umsatzsteuer) zu rechnen. Da jeder Fall jedoch seine eigenen Besonderheiten hat, können wir Ihnen an dieser Stelle natürlich noch keinen entgültigen Preis nennen. Sie können uns jedoch jederzeit gerne kontaktieren und Ihren persönlichen Fall schildern. Dann können wir Ihnen sagen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.

Da gerade in umfangreicheren Angelegenheiten (insbesondere bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht) die Anwaltskosten entsprechend höher sind, bieten wir Ihnen in diesen Fällen in der Regel die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an. Dies gibt Ihnen eine ausreichende Kosten- und Planungssicherheit.

Wenn Sie uns beauftragen möchten

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten oder noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.