Darknet-Vendor BigActionMan50 busted

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AlphaBay Vendor BigActionMan50 busted

Darknet-Kunden von BigActionMan50 aufgeflogen

Ein altes Sprichwort besagt: "Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen". Das können derzeit auch auch die Kunden des Darknetverkäufers BigActionMan50 leidvoll bestätigen. Denn sie erhalten aktuell Beschuldigtenschreiben der Polizei Rhein-Sieg, in denen ihnen vorgeworfen wird, in den Jahren 2017 oder später illegal Betäubungsmittel im Darknet bestellt zu haben. Zurück gehen die Ermittlungen auf die Käuferlisten des Händlers, die damals im Rahmen der Ermittlungen gegen die Plattformen Alphabay und Dreammarket sichergestellt wurden. Hiervon war auch der Anbieter BigActionMan50 betroffen, der insbesondere deutsche Kunden mit allerlei Substanzen versorgte.

Schreiben der Polizei Rhein-Sieg

Federführend für das Verfahren gegen BigActionMan50 ist die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis. Diese stellt die Beweise gegen die einzelnen Kunden von BigActionMan50 zusammen und schreibt die Beschuldigten an. Hierdurch sollen die Verjährung unterbrochen und weitere Beweise gesammelt werden. Im Rahmen ihrer Ermittlungen kontaktiert die Polizei Siegburg zunächst die einzelnen Beschuldigten, die über AlphaBay oder andere Plattformen wie den Dream Market bei BigActionMan50 verbotene Substanzen bestellt haben. Sie erhalten dann ein Schreiben, in dem ihnen eröffnet wird, dass die Polizei gegen sie ermittelt. Dem Schreiben lässt sich meist auch der konkrete Vorwurf entnehmen, also insbesondere ob es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Neue Psychoaktive Substanzengesetz (NPSG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) handelt.

Das müssen Sie jetzt beachten

Wahrscheinlich sind Sie aus allen Wolken gefallen, als Sie das Schreiben der Polizei Rhein-Sieg erhalten haben. Denn bei vielen unserer Mandanten fallen die Bestellungen in eine Zeit, in der sie noch Studenten oder Schüler waren. Mittlerweile stehen sie fest im Berufsleben oder haben sogar eine eigene Familie gegründet. Entsprechend mehr gibt es für sie heute zu verlieren. Gleichwohl sollten Sie nicht kopflos reagieren. Sie haben vielmehr schon den ersten Schritt gemacht, indem Sie sich informieren, was Sie nun tun und was Sie besser lassen sollten. So sind Sie auf unserer Webseite gelandet. Unsere Kanzlei hat zwischenzeitlich eine Vielzahl von Darknet-Verfahren bearbeitet, in denen gegen Mandanten wegen Betäubungsmittel-Bestellungen ermittelt wurde. Entsprechend können wir Ihnen hier einen ersten Überblick darüber geben, wie die Verfahren sich je nach Beweislage entwickeln können.

So ermittelt die Polizei

Wesentliches Beweismittel der Polizei sind natürlich die Personalien der vermeintlichen Kunden, die in Kombination mit der angeblich gekauften Ware dann den Tatvorwurf ausmachen. Doch alleine der Umstand, dass Ihr Name und Ihre Anschrift beim Darknet-Vendor BigActionMan50 festgestellt wurde, reicht grundsätzlich nicht für eine Verurteilung aus. Gerade im Darknet werden immer wieder Bestellungen unter Verwendung fremder Personalien aufgegeben und die Sendungen dann vor Ort abgefischt. Selbst wenn der, dessen Name im Rahmen der Ermittlungen festgestellt wurde, irgendetwas mit der Bestellung zu tun hat, ist weiterhin unklar, ob er selbst die Drogen / Arzneimittel / Substanzen bestellt hat, oder ob er lediglich seinen Briefkasten für einen Dritten zur Verfügung gestellt hat. Gleichwohl gibt es leider mittlerweile Gerichte, die bei mehreren Bestellungen an die selbe Adresse damit argumentieren, dass es unwahrscheinlich sei, ein Dritter habe so viele Bestellungen auf fremden Namen getätigt.

Das hat die Polizei in der Hand

Im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Vendor BigActionMan50 konnte die Polizei diverse Beweise sichern. Unter anderem konnte sie eine Vielzahl an Versanddaten von Bestellern erheben, die von BigActionMan50 Ware bezogen haben. Anhand der Datenbank konnte die Polizei nachvollziehen, welche Betäubungsmittel der jeweilige Käufer geordert hat und in welcher Menge. Darüber hinaus konnte teilweise auch die Versandnachweise sichergestellt werden und dadurch der genau Weg der Bestellung nachvollzogen werden. Abhängig von der konkreten Substanz wirft man ihnen dann einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, das sogenannte Neue Psychoaktive Substanzengesetz oder im schlimmsten Fall das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor.

Diese Strafen drohen

Was Ihnen im schlimmsten Fall für Strafen drohen, hängt maßgeblich von der bestellten Substanz ab. Während die Strafen bei harten Drogen wie Crystal Meth, Heroin, Kokain etc. hart ausfallen können, sieht es bei Substanzen wie Cannabis oder Ketamin etwas besser aus. Bewegt sich die bestellte Menge im Rahmen eines typischen Eigengebrauchs, droht in der Regel eine Geldstrafe. Wirft man Ihnen aber aufgrund der größe der bestellten Menge oder aufgrund einer Vielzahl kleinerer und mittlerer Bestellungen in kurzer Zeit ein Handeltreiben vor, kommt auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe in Betracht. Diese kann aber oft noch mit einer engagierten Verteidigung zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Risiken einer Verurteilung

In der Regel drohen die Bestellungen bei BigActionMan50 über Alphabay oder den Dreammarket Geldstrafen. Das mag für manchen Mandanten an sich zu verschmerzen sein. Gleichwohl bedeutet auch eine klein Geldstrafe, dass Sie vorbestraft wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind. Handelt es sich um Ihre erste und einzige Verurteilung und ist diese nicht höher als 90 Tagessätze, wird diese zwar nicht in Ihr polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen, aber sie wird gleichwohl als Vorstrafe im Bundeszentralregister eingetragen. Eine solche Verurteilung aufgrund eines Drogenverstoßes kann später einige schmerzhafte außerstrafrechtliche Konsequenzenfür Sie haben. Dies kann der Verlust des Führerscheins oder im schlimmsten Fall (nicht nur bei Beamten oder Soldaten!) sogar des Arbeitsplatzes sein. Auch dürfen Sie bei einer Verurteilung für fünf Jahre keine Minderjährigen in Ihrem Betrieb ausbilden. Aber auch wenn Sie Sportschütze, Jäger oder Pilot sind, kann eine Verurteilung Konsequenzen für Ihre entsprechende Erlaubnis bzw. Lizenz nach sich ziehen.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei Rhein-Sieg wegen einer Bestellung bei BigActionMan50 erhalten haben beziehungsweise Sie sich schriftlich dazu äußern sollen, können Sie sich jederzeit gerne unter (0721) 976 646 80 an unsere Strafverteidigerkanzlei wenden. Auch wenn Sie nicht direkt aus Karlsruhe oder der näheren Umgebung kommen, übernehmen wir gerne deutschlandweit Ihr Mandat. Warten Sie nach Möglichkeit jedoch nicht erst ab, bis die Rückmeldefristen verstrichen sind. Auf keinen Fall sollten Sie die Bestellungen gegenüber der Polizei Rhein-Sieg einräumen!

So verteidigen wir Sie

Wie die richtige Verteidigungsstrategie aussieht, hängt entscheidend von der Beweislage ab. Ist die Beweislage beispielsweise dürftig, da lediglich Ihre Personalien in der Datenbank von BigActionMan50 enthalten sind, haben wir durchaus gute Chancen, die gegen Sie geführten strafrechtlichen Ermittlungen zur Einstellung zu bringen. Aber auch dann, wenn Sie bei der Bestellung über AlphaBay oder eine andere der einschlägigen Plattformen (Dream Market, Nucleus etc.) Ihre richtige E-Mail-Adresse verwendet haben oder man Ihre IP zurückverfolgen konnte, finden sich oft noch gute Verteidigungsansätze. Dies gilt gerade dann, wenn neben Ihnen noch weitere Personen unter der angegebenen Anschrift wohnen oder die Ware an Ihre Packstation verschickt wurde. Doch selbst, wenn die Beweislage eindeutig gegen Sie spricht, gelingt es uns oft noch, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage zur Einstellung zu bringen. Dies ist eine Variante, die gerade auch bei den Bestellungen bei BigActionMan50 durchaus in Betracht kommt. Eine solche Einstellung bedeutet, dass Sie nicht strafrechtlich verurteilt werden und Sie deshalb auch nicht vorbestraft sind. Auch Ihr polizeiliches Führungszeugnis bleibt dann sauber.

Geht es auch ohne Anwalt?

Nicht immer braucht man einen Anwalt. Wenn die Beweislage aus Sicht der Polizei Rhein-Sieg schlecht ist und die Staatsanwaltschaft diese Ansicht teilt, auch so sieht, wird Ihr Verfahren möglicherweise auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts eingestellt. Unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren wegen Darknet-Bestellungen bei BigActionMan50 über Alphabay oder den Dream-Market zeigt jedoch, dass viele Staatsanwaltschaften wegen jeder noch so kleinen Bestellung Anklage erheben beziehungsweise den Erlass eines Strafbefehls beantragen, wenn der Beschuldigte keinen Strafverteidiger eingeschaltet hat. Dann liegt die Sache bei Gericht und man hat die wertvolle Möglichkeit verstreichen lassen, das Verfahren noch frühzeitig eingestellt zu bekommen. Gerade dann, wenn ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe gegen Sie erlassen wurde, ist das besonders ärgerlich: legt man nämlich Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der genau der Richter über den Einspruch entscheidet, der zuvor schon bei Erlass des Strafbefehls davon überzeugt war, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Bestellung beim BigActionMan50 tatsächlich selbst aufgegeben haben. Wir haben jedoch auch regelmäßig Mandanten, die von vorneherein jedes Risiko einer Verurteilung vermeiden wollen, da sie sich aufgrund ihres Berufs oder sonstiger Lebensumstände keine Verurteilung leisten können.

Die Kosten der Verteidigung

Wenn Sie unsere Kanzlei mit Ihrer Verteidigung beauftragen, müssen Sie mit den folgenden Kosten rechnen. Bei einem durchschnittlich gelagerten Fall einer Bestellung im Darknet bzw. Deepweb haben Sie mit Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund € 1.800,- (inklusive Umsatzsteuer) zu rechnen. Sofern aufgrund der Anzahl der einzelnen Darknet-Bestellungen über Alphabay oder den Dreammarket oder der Menge an Betäubungsmitteln eine Gerichtsverhandlung unausweichlich sein sollte, kämen noch die Kosten für die Hauptverhandlung hinzu. Da die exakte Höhe der Rechtsanwaltskosten insbesondere vom jeweiligen Arbeitsaufwand abhängt, können wir Ihnen für Ihren konkreten persönlichen Fall an dieser Stelle natürlich keinen verbindlichen Preis nennen. Sie können uns jedoch jederzeit gerne kontaktieren und Ihren persönlichen Fall schildern. Dann können wir Ihnen sagen, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall der Bestellung bei BigActionMan50 konkret zu rechnen haben.

So geht es weiter...

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, zeigen wir der Polizei Rehin-Sieg die Übernahme Ihrer Verteidigung an und beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte. Wir achten darauf, dass Sie selbst nicht mehr direkt von der Polizei kontaktiert werden, sondern die komplette Kommunikation über uns läuft. Damit haben Sie erst einmal Ruhe vor weiteren Kontaktversuchen der Polizei Rhein-Sieg. Sobald wir die Akte vorliegen haben, können wir die Beweislage in Ihrem Fall beurteilen. Wir besprechen mit Ihnen auf dieser Grundlage sodann die weitere Verteidigungsstrategie. Ist die Beweislage gut, weil zum Beispiel nur Ihr Name und Ihre Anschrift in der Kundenliste auftauchen und sonst keine weiteren Nachweise für eine Bestellung ermittelt werden konnten, beantragen wir mit einem fundierten Schriftsatz die Einstellung des Verfahrens.

Wer wir sind

Unsere Kanzlei hat sich auf die Bearbeitung von strafrechtlichen Mandaten und die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert. Ihr Mandat wird stets von einem Fachanwalt für Strafrecht betreut. Sie können sich daher sicher sein, dass Ihr Fall in den Händen eines Rechtsanwaltes liegt, der über besondere theoretische und praktische Erfahrung im Strafrecht verfügt. Darüber hinaus haben wir eine in den vergangenen Jahren erfolgreich eine Vielzahl von Fällen betreut, in denen Mandanten die Bestellung von Betäubungsmitteln und anderer illegaler Substanzen über das Internet vorgeworfen wurde. Wir kennen daher die entscheidenden tatsächlichen und rechtlichen Punkte, an denen eine erfolgreiche Strafverteidigung bei Fällen wie AlphaBay ansetzt. Begriffe wie Darknet, Vendor, Tor, PGP oder Bitcoins sind für uns keine Fremdworte.

So erreichen Sie uns

Falls Sie Ihren Fall in unsere Hände geben möchten, sonst noch Fragen haben oder direkt einen Termin bei uns vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns einfach gerne unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.