Kanzlei für Strafrecht | Karlsruhe

» Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Betrugs «

Tatvorwurf Betrug

Das deutsche Recht kennt neben dem klassischen Betrug (§ 263 StGB) auch Sonderformen wie Computerbetrug, Kapitalanlagebetrug oder den Subventionsbetrug. Betrug ist eines der am häufigsten vorkommenden Delikte in Deutschland. Möglicherweise halten also auch Sie gerade eine polizeiliche Vorladung in der Hand, in der man Ihnen die Begehung eines Betrugs vorwirft und Sie zu einer polizeilichen Vernehmung vorgeladen werden.

Diese Strafen drohen bei Betrug

Betrug wird in der Regel mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet. Die konkrete Höhe der Strafe hängt insbesondere von der Höhe des verursachten Schadens und der kriminellen Energie ab, die der Täter bei der Begehung des Betrugs an den Tag gelegt hat. Daneben spielt es eine Rolle, ob der Täter bereits einschlägig vorbestraft ist.

Neben der eigentlichen Strafe droht oft auch eine erhebliche finanzielle Einbuße, da die Strafverfolger regelmäßig versuchen, im Wege der Kontenpfändung auf das Vermögen des Beschuldigten zuzugreifen. Selbständigen droht im Falle einer Verurteilung wegen Betrugs darüber hinaus auch oftmals der Entzug der Gewerbeerlaubnis und damit der Verlust der finanziellen Existenzgrundlage.

Tatvorwurf Betrug – Anwalt hilft

Wirft man Ihnen die Begehung eines Betrugs vor, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Karlsruhe wenden. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und dem Gericht. Insbesondere sagen wir den von der Polizei angesetzten Vernehmungstermin ab und beantragen Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten.

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Betrugs gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Primäres Ziel ist hierbei die Vermeidung einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Lässt sich aufgrund des verursachten Schadens oder anderer Tatumstände eine Einstellung des Verfahrens oder der Erlass eines Strafbefehls nicht mehr erreichen, verteidigen wir Sie in der mündlichen Hauptverhandlung vor Gericht.

Unsere Kanzlei für Strafrecht

Wenn Sie unsere Kanzlei mit Ihrer Verteidigung beauftragen oder sich zu Fragen rund um den Ihnen gemachten Betrugsvorwurf beraten lassen möchten, können Sie jederzeit gerne unter der Telefonnummer (0721) 976 646 80.