Darknet-Vendor NRGDriver busted

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AlphaBay Vendor NRGDriver busted

Darknet-Vendor NRGDriver aufgeflogen

Nachdem die Polizei mittlerweile einige Erfolge im Kampf gegen illegale Darknet-Marktplätze wie Shiny Flakes, Chemical Love oder Hansa verbuchen konnte, ist ihr nun ein weiterer Schlag gelungen. Ermittlern in den USA gelang es, die Plattform AlphaBay auszuheben. Die dabei erlangten Erkenntnisse zu den einzelnen Anbietern wurden mittlerweile an die einzelnen Länder weitergegeben, aus denen die Anbieter tätig waren. Hiervon war auch der Anbieter NRGDriver betroffen, der insbesondere deutsche Kunden mit allerlei Substanzen versorgte. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung konnte die deutsche Polizei umfangreiches Beweismaterial zu seinen möglichen Abnehmern sicherstellen.

Die Polizei ermittelt gegen die Besteller

Federführend für das Verfahren gegen NRGDriver ist die Staatsanwaltschaft Mannheim. Die dortige Polizei ist damit beauftragt, die Beweise gegen die einzelnen Kunden von NRGDriver zusammenzustellen. Anschließend werden die einzelnen Fälle dann an die Staatsanwaltschaft abgegeben, in deren Zuständigkeitsbezirk die jeweiligen Käufer ihren Wohnsitz haben. Im Rahmen ihrer Ermittlungen schreibt die Polizei Mannheim zunächst die einzelnen Personen an, von denen Sie glaubt, dass sie über AlphaBay oder andere Plattformen wie den Dream Market bei NRGDriver verbotene Substanzen bestellt haben. Sie erhalten dann ein Schreiben, in dem ihnen eröffnet wird, dass die Polizei gegen sie ermittelt. Dem Schreiben lässt sich meist auch der konkrete Vorwurf entnehmen, also insbesondere ob es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Neue Psychoaktive Substanzengesetz (NPSG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) handelt.

So sollten Sie sich verhalten

Wenn Sie nun ein solches Schreiben der Polizei erhalten haben, sollten Sie nicht kopflos reagieren, sondern erst einmal Tante Google befragen. Das haben Sie auch wahrscheinlich getan und sind bei Ihrer Recherche nun auf diese Seite hier gestoßen. Das ist auch gut so, denn wir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Verfahren bearbeitet, in denen gegen Mandanten im Zusammenhang mit Darknet-Bestellungen ermittelt wurden. Entsprechend können wir Ihnen hier einen ersten Überblick darüber geben, wie die Verfahren sich je nach Beweislage entwickeln können.

Auf die Beweislage kommt es an!

Im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Vendor NRGDriver konnte die Polizei diverse Beweise sichern. Unter anderem konnte sie eine Vielzahl an Versanddaten von Personen erheben, an die NRGDriver Ware verschickt hat. Aus den Daten soll sich unter anderem auch ergeben, welche genauen Substanzen der jeweilige Kunde bestellt, beziehungsweise was genau an ihn verschickt worden ist. Darüber hinaus konnte bei einer Vielzahl von Bestellungen auch ein entsprechender Sendungsnachweis erfolgen und der Weg der Bestellung nachvollzogen werden. Abhängig von der konkreten Substanz wirft man ihnen dann einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, das sogenannte Neue Psychoaktive Substanzengesetz oder im schlimmsten Fall das BtMG vor.

Alleine der Name ist noch kein Beweis

Wesentliches Beweismittel der Polizei sind die Namen und Adressen der vermeintlichen Besteller, die in Kombination mit der angeblich gekauften Ware dann den Tatvorwurf ausmachen. Doch alleine aufgrund der Tatsache, dass Ihr Name und Ihre Anschrift beim Darknet-Vendor NRGDriver festgestellt wurde, reicht nicht für eine Verurteilung aus. Gerade im Darknet werden immer wieder Bestellungen unter Verwendung fremder Identitäten vorgenommen und die Sendungen dann vor Ort abgefangen. Selbst wenn der, dessen Name im Rahmen der Ermittlungen festgestellt wurde, irgendetwas mit der Bestellung zu tun hat, ist weiterhin unklar, ob er selbst die Drogen / Arzneimittel / Substanzen bestellt hat, oder ob er lediglich einer anderen Person den Empfang ermöglicht hat. Juristisch macht dies einen großen Unterschied, der von der Täterschaft über Anstiftung und Beihilfe bis hin zur Straflosigkeit reicht. Daher sollte sich niemand voreilig und unnötig selbst belasten - so schlecht auch das eigene Gewissen bei Erhalt der Vorladung beziehungsweise des Anhörungsbogens der Polizei sein mag.

Das droht Ihnen strafrechtlich

Was Ihnen im schlimmsten Fall strafrechtlich droht, hängt entscheidend von der bestellten Substanz ab. Während die Gerichte bei harten Substanzen wie Heroin, Kokain, Meth etc. wenig Spass verstehen, sieht es bei leichten Drogen wie Cannabis oder Substanzen wie Ketamin etwas besser aus. Bewegt sich die bestellte Menge im Rahmen eines typischen Eigengebrauchs, droht in der Regel eine Geldstrafe. Wirft man Ihnen aber aufgrund der größe der bestellten Menge oder aufgrund einer Vielzahl kleinerer und mittlerer Bestellungen in kurzer Zeit ein Handeltreiben vor, kommt auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe in Betracht. Diese kann aber oft noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Lassen Sie es gar nicht zu einer Verurteilung kommen

Auch wenn in Ihrem konkreten Fall vielleicht nur mit einer kleinen Geldstrafe zu rechnen ist, sollten Sie sich dennoch darüber bewusst sein, dass auch die Verhängung einer kleinen Geldstrafe bedeutet, dass Sie vorbestraft sind. Zwar werden erstmalige Verurteilungen zu nicht mehr als 90 Tagessätzen nicht in Ihr polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen, aber gerade die rechtskräftige Verurteilung im Zusammenhang mit Rauschmitteln kann Sie später vor eine Vielzahl von Problemen stellen, die mit dem Strafrecht im eigentlichen Sinne gar nichts mehr zu tun haben. Denken Sie nur an Ihren Führerschein oder Ihre Arbeitsstelle. Aber auch wenn Sie Sportschütze, Jäger oder Pilot sind, kann eine strafrechtliche Verurteilung sich auf diese Bereiche negativ auswirken.

Wie soll ich jetzt reagieren?

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben oder sich gegenüber der Polizei schriftlich äußern sollen, können Sie sich jederzeit gerne unter (0721) 976 646 80 an unsere Kanzlei wenden. Sie erhalten in der Regel noch am selben Tag einen Termin bei einem unserer Fachanwälte für Strafrecht. Dies gilt erst recht, wenn die gesetzte Frist bald abläuft beziehungsweise der Vernehmungstermin kurz bevorsteht. Auch wenn Sie nicht direkt aus Karlsruhe oder der näheren Umgebung kommen, übernehmen wir gerne deutschlandweit Ihr Mandat.

Die Verteidigungsstrategien

Wie die richtige Verteidigungsstrategie aussieht, hängt entscheidend von der Beweislage ab. Ist die Beweislage beispielsweise dürftig, da lediglich Ihr Name und Ihre Anschrift in der Bestellerliste von NRGDriver auftauchen, stehen Ihre Chancen gut, dass es einem versierten Strafverteidiger gelingt, das gegen Sie geführte Strafverfahren mangels Beweisen zur Einstellung zu bringen. Aber auch dann, wenn Sie bei der Bestellung über AlphaBay oder eine andere der einschlägigen Plattformen (Dream Market, Nucleus etc.) Ihre richtige E-Mail-Adresse verwendet haben oder man Ihre IP zurückverfolgen konnte, finden sich oft noch gute Verteidigungsansätze. Dies gilt gerade dann, wenn neben Ihnen noch weitere Personen unter der angegebenen Anschrift wohnen oder die Ware an Ihre Packstation verschickt wurde. Doch selbst, wenn die Beweislage eindeutig gegen Sie spricht, gelingt es uns oft noch, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage zur Einstellung zu bringen. Eine Einstellung mangels Beweisen oder gegen Zahlung einer Geldauflage bedeutet für Sie, dass es zu keiner Verurteilung kommt und Sie deshalb auch nicht vorbestraft sind. Auch Ihr polizeiliches Führungszeugnis bleibt dann sauber.

Brauche ich unbedingt einen Anwalt?

Nicht immer braucht man einen Anwalt. Wenn die Beweislage aus Sicht der Polizei schlecht ist, Sie Glück haben und die Staatsanwaltschaft dies auch so sieht, wird Ihr Verfahren möglicherweise auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts eingestellt. Unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren wegen Darknet-Bestellungen zeigt jedoch, dass viele Staatsanwaltschaften wegen jeder noch so kleinen Bestellung Anklage erheben beziehungsweise den Erlass eines Strafbefehls beantragen, wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger an seiner Seite hat. Dann liegt die Sache bei Gericht und man hat die wertvolle Chance verpasst, das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bekommen. Gerade dann, wenn ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe gegen Sie erlassen wurde, ist das besonders ärgerlich: legt man nämlich Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der genau der Richter über den Einspruch entscheidet, der zuvor schon bei Erlass des Strafbefehls davon überzeugt war, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Bestellung tatsächlich selbst aufgegeben haben. Wir haben jedoch auch regelmäßig Mandanten, die von vorneherein jedes Risiko einer Verurteilung vermeiden wollen, da sie sich aufgrund ihres Berufs keine Verurteilung leisten können.

Die Anwaltskosten

Wenn Sie unsere Kanzlei mit Ihrer Verteidigung beauftragen, müssen Sie mit den folgenden Kosten rechnen. Bei einem durchschnittlich gelagerten Fall einer Bestellung im Darknet bzw. Deepweb haben Sie mit Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund € 1.800,- (inklusive Umsatzsteuer) zu rechnen. Sofern aufgrund der Anzahl der einzelnen Darknet-Bestellungen oder der Menge an Betäubungsmitteln eine Gerichtsverhandlung unausweichlich sein sollte, kämen noch die Kosten für die Gerichtsverhandlung hinzu. Da die exakte Höhe der Anwaltskosten insbesondere vom jeweiligen Arbeitsaufwand abhängt, können wir Ihnen für Ihren konkreten persönlichen Fall an dieser Stelle natürlich keinen verbindlichen Preis nennen. Sie können uns jedoch jederzeit gerne kontaktieren und Ihren persönlichen Fall schildern. Dann können wir Ihnen sagen, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall konkret zu rechnen haben.

Unsere Sofortmaßnahmen

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, sagen wir den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie ab und beantragen Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte. Wir achten darauf, dass Sie selbst nicht mehr direkt von der Polizei kontaktiert werden, sondern die komplette Kommunikation über uns läuft. Damit haben Sie erst einmal Ruhe vor weiteren Kontaktversuchen der Polizei. Sobald wir die Akte vorliegen haben, können wir die Beweislage in Ihrem Fall beurteilen. Wir besprechen mit Ihnen auf dieser Grundlage sodann die weitere Verteidigungsstrategie. Ist die Beweislage gut, weil zum Beispiel nur Ihr Name und Ihre Anschrift in der Kundenliste auftauchen und sonst keine weiteren Nachweise für eine Bestellung ermittelt werden konnten, beantragen wir mit einem fundierten Schriftsatz die Einstellung des Verfahrens.

Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei hat sich auf die Bearbeitung von strafrechtlichen Mandaten und die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert. Ihr Mandat wird stets von einem Fachanwalt für Strafrecht betreut. Sie können sich daher sicher sein, dass Ihr Fall in den Händen eines Rechtsanwaltes liegt, der über besondere theoretische und praktische Erfahrung im Strafrecht verfügt. Darüber hinaus haben wir eine in den vergangenen Jahren erfolgreich eine Vielzahl von Fällen betreut, in denen Mandanten die Bestellung von Betäubungsmitteln und anderer illegaler Substanzen über das Internet vorgeworfen wurde. Wir kennen daher die entscheidenden tatsächlichen und rechtlichen Punkte, an denen eine erfolgreiche Strafverteidigung bei Fällen wie AlphaBay ansetzt. Begriffe wie Darknet, Vendor, Tor, PGP oder Bitcoins sind für uns keine Fremdworte.

So erreichen Sie uns

Falls Sie Ihren Fall in unsere Hände geben möchten, sonst noch Fragen haben oder direkt einen Termin bei uns vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns einfach gerne unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.