Ab wann ist man vorbestraft?

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Darum geht es bei einer Vorstrafe

Sie wurden vor kurzem zu einer Geldstrafe oder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt oder gegen Sie läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und Sie fragen sich nun, "ab wann ist man eigentlich vorbestraft?". Hier erfahren Sie, was es mit einer Vorstrafe auf sich hat und welche Konsequenzen Ihnen im Falle einer Vorstrafe drohen.

Jede Verurteilung ist eine Vorstrafe

Vorbestraft ist man immer dann, wenn man von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Die Höhe der Strafe ebenso wenig eine Rolle, wie die Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

Auf die Rechtskraft kommt es an

Vorbestraft sind Sie aber immer erst dann, wenn das Urteil gegen Sie auch tatsächlich rechtskräftig ist. Wenn Sie also Berufung oder Revision gegen ein Urteil eingelegt haben und das Verfahren noch läuft, sind Sie (noch) nicht vorbestraft. Erst dann, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist und das Urteil rechtskräftig ist, wird die Verurteilung als Vorstrafe in das Bundeszentralregister eingetragen.

Alles Wichtige im Video

Um das Thema Vorstrafe ranken sich viele Mythen und Unrichtigkeiten. In unserem Video haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Dort erfahren Sie auch, was es mit der magischen Grenze von 90 Tagessätzen auf sich hat und warum man auch bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen vorbestraft ist.

So erreichen Sie uns

Falls Sie Ihren Fall in unsere Hände geben und unsere Fachanwaltskanzlei für Strafrecht beauftragen möchten, kontaktieren Sie uns gerne unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei in Karlsruhe. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.