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Die Untreue

Der Straftatbestand der Untreue bildet ein wesentliches Betätigungsfeld der Ermittlungsbehörden im Wirtschaftsstrafrecht. Gerade Geschäftsführer oder finanzverantwortliche Mitarbeiter sind schnell dem Risiko einer Strafbarkeit wegen Untreue ausgesetzt. Bei Untreue greifen Polizei und Staatsanwaltschaft gerne besonders hart durch. Dies gilt erst recht, wenn die Ermittlungen von einer sogenannten Schwerpunktstaatsanwaltschaft geführt werden. Hier kann eine frühzeitige Beauftragung eines versierten Strafverteidigers das nötige Kräftegleichgewicht wiederherstellen.

Auf die Höhe kommt es an

Zwar haben sich beim Tatbestand der Untreue noch keine Strafmaßtabellen herausgebiltet, wie man sie aus dem Bereich des Steuerstrafrechts kennt. Doch auch bei der Untreue hängt die konkret zu erwartende Strafe maßgeblich von der Höhe der veruntreuten Gelder oder Werte ab. Eine eigene Informationsseite haben wir für Sie bereitgestellt, wenn es um die Veruntreuung von Geldern geht. Eine erfolgreiche Verteidigung setzt damit auch ein besonderes wirtschaftliches Verständnis voraus. Dies gilt gerade dann, wenn die Staatsanwaltschaft neben den eigentlichen Untreue-Ermittlungen auch noch mit dinglichem Arrest und Kontenpfändung gegen Sie vorgeht. Denn dann droht Ihnen neben dem strafrechtlichen Ungemach schnell auch der empfindliche finanzielle Einbußen.

Gerade beim Vorwurf der Untreue empfiehlt sich die möglichst frühe Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers. So lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren frühzeitig eine Schadensbegrenzung betreiben. Denn kaum ein Straftatbestand besitzt so viele Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung, wie die Untreue. Dies gilt gerade für die notwendige Voraussetzung der Vermögensbetreuungspflicht. Wirft man Ihnen vor, eine Untreue begangen zu haben, prüfen wir Ihren konkreten Fall und beraten Sie zu den einzelnen Verteidigungsmöglichkeiten. Haben Sie beispielsweise wegen Untreue eine polizeiliche Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten, können Sie sich gerne an uns wenden.

So helfen wir beim Vorwurf der Untreue

Als Strafverteidiger nehmen wir Sie aus der direkten Schusslinie und übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht. Wie in allen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren hat eine möglichst geräuschlose Erledigung ohne Gerichtsverhandlung oberste Priorität. Lässt sich aufgrund der konkreten Tatumstände (beispielsweise aufgrund der besonderen Höhe des veruntreuten Betrags) weder die Einstellung des Verfahrens, noch eine Erledigung mittels Strafbefehl erreichen, verteidigen wir Sie kompetent und zielgerichtet vor Gericht.

Wenn Sie wegen des Vorwurfs der Untreue eine Verteidigung durch unsere Kanzlei wünschen oder sonst Fragen in diesem Zusammenhang haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Sie erreichen unsere Kanzlei für Strafrecht bei Fragen oder einem Terminwunsch unter der Telefonnummer (0721) 976 646 80.