Raub und räuberische Erpressung

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Raubüberfall

Bei Raub drohen harte Strafen

Ermittelt die Polizei wegen des Tatvorwurfs Raub oder räuberischer Erpressung gegen Sie, sollten Sie diese Ermittlungen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn im Gegensatz zu einem einfachen Diebstahl drohen bei einem Raub oder einer räuberischen Erpressung deutlich härtere Strafen. Was genau in einem solchen Fall auf Sie zukommen kann und wie wir Ihnen als Fachanwälte für Strafrecht helfen können, erläutern wir Ihnen auf dieser Seite.

Was genau ist ein Raub?

Ein Raub ähnelt einem Diebstahl: einer anderen Person wird etwas weggenommen. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass dies unter Anwendung von Gewalt, zumindest aber unter Bedrohung von Leib und Leben geschieht. Die Bandbreite geht vom einfachen Handtaschenraub über den klassischen Banküberfall bis hin zum nächtlichen Raubmord. Da die Schwelle von einem einfachen Diebstahl zu einem Raub fließend ist, kann schnell aus einer einfachen Straftat ein streng bestraftes Verbrechen werden.

Was ist eine räuberische Erpressung?

Die räuberische Erpressung unterscheidet sich vom Raub lediglich dadurch, dass der Täter dem Opfer die Beute nicht selbst wegnimmt, sondern das Opfer dazu zwingt, die Beute selbst herauszugeben. Letztlich ist es lediglich ein kleiner juristischer Unterschied, ob eine Tat als Raub oder als räuberische Erpressung zu qualifizieren ist. Da beide Delikte aber die selben Strafen haben, spielt dieser Unterschied für Sie faktisch keine Rolle. Entscheidend ist für Sie vielmehr, was am Ende bei herauskommt. Daher gelten sämtliche Ausführungen hier auf dieser Seite sowohl für den Raub als auch für die räuberische Erpressung.

Raub und räuberische Erpressung sind ein Verbrechen

Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass es sich bei Raub und räuberischer Erpressung um Verbrechen handelt. Das bedeutet, dass die Mindeststrafe für Raub beziehungsweise die räuberische Erpressung bei mindestens einem Jahr Freiheitsentzug liegt. Eine Geldstrafe kommt bei Raub und der räuberischen Erpressung damit nicht mehr in Betracht. Wer also einen Raub begeht, dem droht mindestens ein Jahr Haft. Welche Ausnahmen es davon gibt und wann Sie tatsächlich damit rechnen müssen, ins Gefängnis zu gehen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Habe ich eine Chance auf eine Bewährungsstrafe?

Ob Sie in Ihrem Fall noch einmal eine Chance auf eine Bewährungsstrafe haben, wenn Sie einen Raub begangen haben, hängt natürlich vom konkreten Einzelfall ab. Allerdings bestimmt ein wesentlicher Faktor die Chancen bei einer Verurteilung wegen Raubes auf eine Bewährungsstrafe maßgeblich: die konkrete Höhe der Strafe. Denn eine Bewährung kommt nur dann in Betracht, wenn die Strafe für den Raub bei maximal zwei Jahren liegt. Das Gesetz sieht für einen Raub jedoch bereits eine Strafe von mindestens einem Jahr vor. Entsprechend wenig Luft ist nach oben. Hier liegt das Verteidigungsziel klar darin, dass die Strafe am Ende bei maximal zwei Jahren liegt und damit noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Minder schwerer Fall eines Raubes

Da die Schwelle von einem einfachen Diebstahl zum Raub schnell überschritten ist, sieht das Gesetz für bestimmte Fälle einen sogenannten minderschweren Fall vor, in dem die Mindeststrafe nicht bei einem Jahr, sondern nur bei sechs Monaten Freiheitsstrafe liegt. Dies bietet bei der Verteidigung im Hinblick auf eine bewährungsfähige Strafe deutlich Luft nach oben. Entsprechend liegt unser Fokus darauf, Staatsanwaltschaft und Gericht davon zu überzeugen, dass es sich bei Ihrem Fall um einen solchen minderschweren Fall des Raubes beziehungsweise der räuberischen Erpressung handelt.

Bei einem schwerem Raub drohen mehrere Jahre Haft!

Handelt es sich bei der Ihnen vorgeworfenen Tat um einen sogenannten schweren Raub, droht regelmäßig eine mehrjährige Haftstrafe. Die Strafe beträgt dabei mindestens drei Jahre, wenn bei der Tat eine Waffe (z. B. eine scharfe Pistole, einen Elektroschocker, eine Gaspistole, einen Schlagring oder Pfefferspray), ein gefährliches Werkzeug (Messer, Schraubenzieher etc.) oder Fesselungswerkzeuge (Klebeband, Kabelbinder, Handschellen etc.) mitgeführt wurden, die Gesundheit des Opfers in Gefahr geraten ist oder der Täter als Mitglied einer Bande handelt. Wichtig ist, dass es bereits ausreicht, dass eine Waffe mitgeführt wurde. Es kommt nicht darauf an, ob diese tatsächlich auch verwendet wurde.

Die Mindeststrafe für einen schweren Raub steigt sogar auf fünf Jahren Haft, wenn die mitgeführte Waffe oder das gefährliche Werkzeug tatsächlich zum Einsatz kommt, das Opfer schwer misshandelt wird oder gar in Lebensgefahr gerät. Nach oben hin ist die Skala beim schweren Raub weit offen. Im Extremfall kann das Gericht eine Strafe von bis zu 15 Jahren verhängen.

Raub mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den Raub leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, wird er in der Regel wie ein Mörder bestraft: mit lebenslanger Freiheitsstrafe, mindestens jedoch mit zehn Jahren Haft.

Mit diesem Methoden ermittelt die Polizei bei Raub

Konnte die Polizei den Täter nicht auf frischer Tat bei dem Raubüberfall festnehmen, wird sie den Tatort auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren absuchen und die Videoaufzeichnungen von möglichen Überwachungskameras am Tatort oder in der näheren Umgebung sichern. Darüber hinaus wird die Polizei nach einem Raubüberfall auch eine sogenannte Funkzellenabfrage tätigen. Dabei erhält sie die Liste aller Mobiltelefone, die sich zur Tatzeit rund um den Tatort befunden haben. Oftmals ist es die Funkzellenabfrage, die den entscheidenden Hinweis auf den beziehungsweise die Täter bringt. Da viele Täter das Objekt vorher in Ruhe ausgekundschaftet haben, werden meist auch die Tage vor der Tat abgefragt.

Nach einem Raub werden Telefone abgehört

Konnte die Polizei einen oder mehrere Verdächtige ermitteln, besorgt sie sich einen richterlichen Beschluss, der es ihr gestattet, die Telefone und den E-Mailverkehr der verdächtigen Personen abzuhören. So versucht die Polizei, an die noch fehlenden Beweise für die Beteiligung an dem Raub zu gelangen. Mitunter hört die Polizei die Telefone der Verdächtigen über mehrere Monate hinweg ab.

Hausdurchsuchung bei Raub

Ist sich die Polizei sicher, auf der richtigen Spur zu sein, beantragt sie den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses durch das zuständige Gericht. Damit darf sie dann die Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten durchsuchen. Meist geschieht dies in den frühen Morgenstunden, wenn der Beschuldigte und seine Familie noch schlafen. Stuft die Polizei den Beschuldigten als gefährlich ein, wird der erste Zugriff meist durch ein Sondereinsatzkommando durchgeführt. Dabei wird die Wohnungstür unsanft mit einer Ramme geöffnet.

Festnahme und Untersuchungshaft

Besteht wegen des Raubes gegen den Beschuldigten ein dringender Tatverdacht, droht neben der Hausdurchsuchung auch die zeitgleiche Festnahme mit anschließender Untersuchungshaft. Eigentlich ist die Untersuchungshaft nur unter engen Voraussetzungen zulässig (z. B. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr). Hieran halten sich Polizei und Justiz jedoch gerade bei schweren Straftaten wie Raub oder räuberischer Erpressung nicht immer. Oft drängt sich hier der Verdacht auf, der Beschuldigte wird nur in Untersuchungshaft genommen, um seine Geständnisbereitschaft zu erhöhen.

Wir verteidigen Sie beziehungsweise Ihren Angehörigen im Fall von Untersuchungshaft beim Tatvorwurf Raub. Hier machen wir von den gegebenen strafprozessualen Rechten wie Haftprüfung oder Haftbeschwerde Gebrauch. Untersuchungshaft ist immer ein Notfall. Scheuen Sie sich daher nicht, uns kurzfristig zu kontaktieren, wenn einer Ihrer Angehörigen wegen Raubes festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurde.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen

Wenn gegen Sie oder einen Ihrer Angehörigen wegen Raubes ermittelt wird oder bereits Untersuchungshaft wegen Raubes vollstreckt wird, helfen Ihnen unsere Fachanwälte für Strafrecht und übernehmen die Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Gerade bei einem solch schweren Tatvorwurf wie Raub drohen schnell empfindliche Strafen und es ist ein schnelles Handeln gefragt. Sie erhalten daher in der Regel noch am selben Tag einen Termin in unserer Kanzlei. Kontaktieren Sie uns dazu einfach kurz telefonisch für einen Termin.

Vorladung der Polizei erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben und man Sie darin beschuldigt, einen Raub oder eine räuberische Erpressung begangen zu haben, sollten Sie diesen Vorwurf sehr ernst nehmen. Gehen Sie auf keinen Fall zu dem Vernehmungstermin, sondern kontaktieren Sie unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger, der sich auch auf dem Gebiet der Raubdelikte auskennt. Unsere Fachanwaltskanzlei für Strafrecht verfügt über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts. Gerne kümmern wir uns auch um Ihr Anliegen.

So verteidigen wir Sie beim Vorwurf Raub

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung gegen den Tatvorwurf des Raubes oder der räuberischen Erpressung beauftragen, sagen wir für Sie den Vernehmungstermin bei der Polizei ab und übernehmen von nun an die komplette Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Zeitgleich beantragen wir Einsicht in die Ermittlungsakte, um die gegen Sie vorliegenden Beweise zu sichten und zu prüfen. Anschließend besprechen wir den Inhalt der Ermittlungsakte mit Ihnen und erarbeiten die geeignete Verteidigungsstrategie.

Das oberste Verteidigungsziel ist immer die Einstellung des Verfahrens. Entsprechend arbeiten wir von Beginn an auf dieses Ziel hin. Denn nur wenn auch eine entsprechende Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht, darf die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Raubes erheben. Ist dies nicht der Fall, muss sie das Verfahren einstellen. Ist eine Anklage unausweichlich, verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung vor Gericht. Dabei begleiten wir Sie durch das komplette Verfahren. Ist die Beweislage gegen Sie erdrückend und damit klar, dass man Ihnen die Beteiligung an der Raubtat nachweisen kann und das Gericht Sie deshalb verurteilen und nicht freisprechen wird, setzen wir uns nachdrücklich für eine möglichst milde Strafe ein. Wir beraten Sie hierbei zu allen bestehenden Möglichkeiten.

Auf die fachliche Kompetenz des Anwalts kommt es an

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Strafverteidigers unbedingt darauf, dass er über die notwendige fachliche Kompetenz im Strafrecht verfügt. Da bei Raub oft mehrere Jahre Haft drohen, sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, der dazu berechtigt ist, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen, weil er seine besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Strafrechts gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Achten Sie daher unbedingt auf diese Qualifikation. Nicht jeder Rechtsanwalt, der auch Strafverteidigungen übernimmt, ist auch Fachanwalt für Strafrecht.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Gerade beim Tatvorwurf Raub geht es für Sie oder Ihren Angehörigen um nicht weniger als die Freiheit. Entsprechend wichtig ist auch das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Strafverteidiger. Hierbei spielt nicht nur die fachliche Kompetenz eine Rolle, sondern auch die Art und Weise, wie der Rechtsanwalt mit Ihnen und Ihrer Familie kommuniziert. Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Mandanten über alle Schritte und Möglichkeiten umfassend informiert und damit in der Lage sind, gemeinsam mit uns die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Auch legen wir großen Wert auf offene und klare Worte – sei es intern oder im Rahmen Ihrer Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Insbesondere bei Untersuchungshaft halten wir natürlich auch die Familie unseres Mandanten stets auf dem aktuellen Stand des Verfahrens.

So erreichen Sie uns

Falls Sie Ihren Fall in unsere Hände geben und einen Termin in unserer Fachanwaltskanzlei vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns einfach gerne unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei in Karlsruhe. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.