Kanzlei für Strafrecht | Karlsruhe

» Wir begleiten Sie bei Ihrer Selbstanzeige «

Anwalt Selbstanzeige Karlsruhe

Die strafrechtliche Selbstanzeige

Sie haben eine Straftat begangen und spielen nun mit dem Gedanken einer Selbstanzeige? Wir beraten Sie umfassend hierzu und erläutern Ihnen das Für und Wider.

Es gibt viele Gründe, weshalb Menschen, die eine Straftat begangen haben, sich für eine Selbstanzeige und damit für die Flucht nach vorne entscheiden. So ist vielleicht sicher, dass die Straftat ohnehin in Kürze entdeckt wird oder Sie tragen eine Last mit sich herum, die Sie endlich loswerden wollen.

Während bei einer Steuerhinterziehung eine Selbstanzeige sogar zur vollständigen Straffreiheit führen kann, kennt das übrige Strafrecht eine solche Möglichkeit nicht. Dennoch ist eine aktive Selbstanzeige und das damit oft einhergehende Geständnis bei der Strafzumessung maßgeblich zu berücksichtigen. Wir beraten und begleiten Sie bei einem solchen Schritt und wirken auf das für Sie bestmögliche Ergebnis hin.

Unsere Aufgabe bei einer Selbstanzeige

In einem ersten Schritt beraten wir Sie dazu, ob eine Selbstanzeige in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist und welche Folgen die Selbstanzeige im Einzelfall mit sich bringen kann. Hierzü gehören insbesondere die möglichen strafrechtlichen, beruflichen und persönlichen Folgen, die eine Selbstanzeige mit sich bringen kann. Dies gibt Ihnen eine tragfähige Entscheidungsgrundlage, die es Ihnen ermöglicht, sich endgültig für oder gegen die Selbstanzeige zu entscheiden.

Wenn Sie sich für eine Selbstanzeige entschieden haben, übernehmen wir für Sie die komplette Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Gegebenenfalls begleiten wir Sie zu Vernehmungen durch die Polizei und achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden. In einem sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren verteidigen wir Sie vor Gericht.

So erreichen Sie uns

Wenn Sie mit dem Gedanken einer Selbstanzeige spielen, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Kanzlei für Strafrecht wenden und unter der Telefonnummer (0721) 976 646 80 einen Besprechungstermin vereinbaren.