Ein Strafverteidiger schützt vor bösen Überraschungen

» Verteidigen Sie sich in einem Strafverfahren niemals selbst «

Anwalt Strafverteidiger Karlsruhe

Brauche ich unbedingt einen Anwalt?

Vielleicht halten Sie gerade eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift in Händen und fragen sich jetzt, ob Sie einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen oder sich lieber selbst verteidigen sollten. Wenn Sie kein Jurist sind, sollte Ihnen die Antwort bereits klar sein: ab zum Anwalt! Oder kennen Sie den Unterschied zwischen Berufung und Revision oder wissen, wie man einen Beweisantrag stellt? Aber auch wenn Sie selbst über juristisches Wissen verfügen, sollten sie stets die alte Juristenweisheit "Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten!" bedenken.

Was man so alles falsch machen kann

Wer sich selbst verteidigt, kann vieles falsch machen. Manche dieser Fehler kann dann später nicht einmal der beste Strafverteidiger mehr ausbügeln. Hier ein Beispiel aus unserer Praxis als Fachanwälte für Strafrecht: ein Arzt geriet mit seinem PKW in eine Polizeikontrolle. Da er auf dem Weg in die Klinik zu seiner Arbeit war, bat er die Beamten, ihn weiterfahren zu lassen. Hierdurch fühlten sich die Beamten dazu herausgefordert, den Arzt und sein Auto besonders gründlich zu kontrollieren, wodurch sie wiederum der Arzt provoziert fühlte. Ein Wort gab das andere und am Ende erstatteten die Polizisten gegen den Arzt Strafanzeige wegen Beleidigung. Rund drei Wochen nach dem Vorfall erhielt der Arzt einen Anhörungsbogen, in dem er dazu aufgefordert wurde, Angaben zu dem Sachverhalt zu machen.

Keine Angaben ohne Akteneinsicht!

Nun beging der Arzt den ersten kapitalen Fehler: er setzte sich hin und schrieb eine umfassende Stellungnahme, in der er ausführlich zu dem Vorwurf der Polizisten Stellung nahm. Was die Polizeibeamten jedoch ihrerseits zu dem Vorfall ausgesagt und in ihre Protokolle geschrieben hatten, wusste er mangels Aktenkenntnis natürlich nicht. Rund einen Montat später erhielt der Arzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Darin bot ihm die Staatsanwaltschaft an, dass er einen Geldbetrag in Höhe von € 600,00 an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen könne und die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren dann einstellen würde. Da sich der Arzt jedoch im Recht sah, teilte er dem Staatsanwalt mit, dass er nicht bereit sei, auch nur einen Cent für etwas zu bezahlen, was er nicht getan habe.

Der Arzt dachte, dass sich die Angelegenheit nun erledigt habe. Doch nach einem weiteren Monat wurde er eines Besseren belehrt, als er einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von € 2.000,00 in seinem Briefkasten vorfand. Auch jetzt glaubte der Arzt noch, sich selbst gegen die Strafe verteidigen zu können und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und begründete den Einspruch erneut ausführlich.

Niemals ohne Anwalt zu Gericht!

Zwei Monate später kam es dann zu der Verhandlung vor Gericht, zu der der Arzt alleine erschien. Da er glaubte, das Gericht auch ohne Anwalt selbst von seiner Unschuld überzeugen zu können, wollte er sich das Geld für einen Rechtsanwalt sparen. Während der Verhandlung merkte er jedoch schnell, dass dies ein schwieriges Unterfangen werden könnte, da sich die Richterin und der Staatsanwalt nicht im geringsten dafür zu interessieren schienen, was er sagte. Er hatte viel mehr das Gefühl, dass man nicht ihm, sondern den beiden Polizisten glaubte, die in der Verhandlung als Zeugen aussagten und maßlos übertrieben. Da der Arzt immer noch darauf vertraute, die Gerechtigkeit würde siegen, gab er dem Gericht bereitwillig Auskunft über seine Einkommensverhältnisse. Dies bereute er bitterlich, als das Gericht das Urteil verkündete und ihn wegen Beleidigung verurteilte und die Geldstrafe auf saftige € 6.000,00 erhöhte.

Bei Fristen kommt es auf jeden Tag an

Obwohl der Arzt aufgrund der vermeintlichen Ungerechtigkeit sehr aufgewühlt war, bekam er die Belehrung des Gerichts noch mit, dass er innerhalb von einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen könne. Am letzten Tag der Frist entschied sich der Arzt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dazu verfasste er einen Brief, den er noch am selben Tag per Einschreiben an das Gericht verschickte. Rund zwei Wochen später erhielt er ein Schreiben des Amtsgerichts, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er die Frist zur Berufungseinlegung verpasst hatte, da er die Berufungseinlegung zwar noch innerhalb der Frist von einer Woche abgesendet hatte, diese aber erst einen Tag später und damit nach Ablauf der Frist bei Gericht eingegangen war. Zehn Tage später erschien der Arzt in unserer Kanzlei. Er hatte gemerkt, dass er sich mächtig verkalkuliert hatte, als er glaubte, das Strafverfahren ohne einen Strafverteidiger bestehen zu können. Da sich der Arzt jedoch viel zu spät an uns gewandt hatte, konnten auch wir nichts mehr für ihn tun. Das Urteil war bereits rechtskräftig und auch ein Wiedereinsetzungsantrag hatte keine Aussicht auf Erfolg. Zähneknirrschend musste der Arzt das Urteil akzeptieren und die Strafe bezahlen.

Nur ein Anwalt verhandelt auf Augenhöhe

Der Beispielsfall mit dem Arzt zeigt eines sehr deutlich: glauben Sie nicht, dass Sie als Beschuldigter mit Staatsanwaltschaft oder Gericht auch nur annähernd auf Augenhöhe verhandeln. Dies tut nur ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht, der dem Gericht und der Staatsanwaltschaft entschieden gegenübertritt. Er übernimmt für Sie die Verteidigung und führt das Wort mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Wenn Sie ohne Strafverteidiger zur Gerichtsverhandlung erscheinen, sind sie dem Richter und dem Staatsanwalt hilflos ausgeliefert und werden schnell zum Spielball der Judikative. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen es Mandanten versucht haben, sich selbst zu verteidigen. Leider vergeben sie sich dadurch oftmals viele Chancen, das Verfahren bereits frühzeitig postiv zu beeinflussen.

Denken Sie an die Konsequenzen

Bei vielen Straftaten drohen mitunter empfindliche Strafen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Tatvorwurf handelt, bei dem gesetzlich keine Geldstrafe mehr vorgesehen ist. Darüber hinaus ist die Strafe ohnehin nur ein Teil einer strafrechtlichen Verurteilung. Weitreichende Konsequenzen können sich in einem solchen Fall auch für Ihr Privat- und Berufsleben ergeben. Selbst wenn Sie nur zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt werden, sind Sie vorbestraft. So durfte ein Student beispielsweise nicht Lehrer werden, weil er beim Schwarzfahren erwischt wurde und bei der Kontrolle einen frisierten Fahrschein vorzeigte und deswegen zu einer Geldstrafe von € 450,00 (30 Tagessätze) verurteilt worden war (Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 31.03.2017 - 2 Sa 122/17). Für Waffenbesitzer wie Sportschützen oder Jäger kann eine Verurteilung zum Verlust der WBK führen. Beamten droht mitunter die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Zu welchem Zeitpunkt soll ich einen Anwalt einschalten?

Die Anwort auf die Frage, wann Sie einen Anwalt einschalten sollte, ist recht einfach: so früh wie möglich. Idealerweise wenden Sie sich bereits dann an einen Fachanwalt für Strafrecht, wenn Sie Kenntnis davon erlangen, dass gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei zugeschickt bekommen. Dann kann ein Strafverteidiger frühzeitig Akteneinsicht nehmen und bei der Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Liegt schon ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift in Ihrem Briefkasten, wurde bereits eine gute Gelegenheit verpasst, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen. Doch auch jetzt lässt sich oft noch eine Gerichtsverhandlung vermeiden, wenn Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Was tut ein Strafverteidiger?

Wenn uns Mandanten mit Ihrer Verteidigung beauftragen, laufen die meisten Fälle ähnlich ab. Werden wir bereits im Ermittlungsverfahren beauftragt, sagen wir für Sie den Vernehmungstermin ab und beantragen Akteneinsicht. Gleichzeitig informieren die Polizei darüber, dass Sie sich bis zur Gewährung von Akteneinsicht nicht zu den Vorwürfen äußern werden. Meist dauert es dann einige Wochen, bis uns die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht gewährt hat. Sobald uns die Ermittlungsakte vorliegt, besprechen wir den Akteninhalt mit Ihnen. Da wir nun die objektive Beweislage kennen, können wir auch die Verteidigungsstrategie entsprechend anpassen. Denn nur weil Sie möglicherweise eine Straftat begangen haben, heißt das noch lange nicht, dass man Ihnen diese Tat am Ende auch nachweisen kann. Im Idealfall gelingt es uns, mit einer umfassenden schriftlichen Stellungnahme bereits frühzeitig die Einstellungs des Verfahrens zu erreichen und Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen. Ist dies (beispielsweise aufgrund der schwere der Tat oder einschlägiger Vorstrafen) nicht möglich, verteidigen wir Sie engagiert und kompetent vor Gericht.

Ein Anwalt schont auch die Nerven

Wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt in dem gegen Sie geführten Strafverfahren vertreten lassen, kümmert dieser sich um die komplette Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Sie selbst brauchen sich nicht einer polizeilichen Vernehmung aussetzen und unangenehmen Fragen stellen. Wir kümmern uns um alles weitere. Nach erfolgter Akteneinsicht besprechen wir mit Ihnen die möglichen Verteidigungsvarianten und setzen uns dafür ein, das für Sie Bestmögliche in dem Verfahren zu erreichen. Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen wir über die nachgewiesene Expertise, um Sie auch bei schwerwiegenden Tatvorwürfen adäquat verteidigen zu können.

Wenn Sie noch Fragen haben oder uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Kanzlei für Strafrecht in Karlsruhe wenden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer (0721) 976 646 80.