Aufgeflogene Darknet-Plattform Elysium

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Anwalt Kinderpornografie Elysium

Vorladung wegen Elysium erhalten?

Nach langwierigen Ermittlungen ist der Polizei gelungen, die Darknetplattform Elysium auszuheben. Es folgten Festnahmen und Hausdurchsuchungen. Nachdem in einem ersten Schritt gegen die unmittelbaren Betreiber von Elysium vorgegangen wird, versucht die Polizei in einem zweiten Schritt, möglichst viele Nutzer von Elysium namentlich zu ermitteln. Diesen droht damit nun ebenfalls eine strafrechtliche Verfolgung. Die Polizei ermittelt gegen sie wegen des Besitzes, des Erwerbs oder der Verbreitung von Kinderpornographie sowie gegebenenfalls wegen (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Polizei wird in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen und Festnahmen durchführen sowie Vorladungen aussprechen.

Hausdurchsuchung wegen Elysium

Führt die Polizei wegen der Nutzung von Elysium bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durch, werden in der Regel sämtliche Computer, Laptops, Tablets und Speichermedien wie Festplatten, USB-Sticks und CD-Roms beschlagnahmt. Diese werden dann von einer Spezialabteilung der Polizei auf kinderpornografisches Material hin untersucht. Wirft man Ihnen die Nutzung der Plattform Elysium vor und führt deshalb eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch, sollten Sie sich ruhig verhalten. Leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Unterschreiben Sie keinerlei Protokolle oder Freiwilligkeitserklärungen. Die Polizei versucht gerne, Sie auf nette Weise zur Mitwirkung zu überreden. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und verweigern Sie die Aussage. Geben Sie insbesondere keine Passwörter zu verschlüsselten Datenträgern oder Ihrem Smartphone heraus. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, auch wenn die Polizei gerne hin und wieder einen anderen Eindruck erweckt. Dies gilt auch, wenn man Ihnen droht, dass die Computer dann erst langwierig entschlüsselt werden müssten und Sie die Geräte in absehbarer Zeit nicht wieder bekommen. Denn unabhängig davon, ob die Geräte verschlüsselt sind oder nicht, wird eine Auswertung im Hinblick auf Elysium-Kinderpornos ohnehin meist viele Monate dauern. Und wenn die Geräte beispielsweise mit Truecrypt, Veracrypt etc. und einem ausreichend langen Passwort verschlüsselt wurde, wird es der Polizei nach derzeitigem Stand der Technik ohnehin nicht gelingen, die Verschlüsselung zu knacken und die Daten auszuwerten.

Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten

Auch wenn die Beweislage hinsichtlich Ihrer Nutzung von Elysium noch so erdrückend scheint und Sie ein schlechtes Gewissen plagt, gibt es etwas, das Sie jetzt auf keinen Fall tun sollen: bei der Polizei aussagen und ein Geständnis ablegen. Zunächst sollten Sie immer ein Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen, der sich auch im Bereich des Sexualstrafrechts auskennt. Dieser wird die Beweislage prüfen und mit Ihnen dann die nächsten sinnvollen Schritte besprechen. Denn in vielen Fällen gibt es lediglich einen vagen Anfangsverdacht, der jedoch am Ende nicht für eine Verurteilung ausreicht. Diese Chance vergibt man sich jedoch durch ein frühzeitiges Geständnis.

Diese Strafen drohen bei der Nutzung von Elysium

Wenn Sie wissen wollen, welche Strafen im Zusammenhang mit der Nutzung von Elysium drohen, finden Sie unter Strafen bei Kinderpornographie weitere Informationen. Neben der eigentlichen Strafe drohen natürlich noch weitere außerstrafrechtlicher Konsequenzen, die oft einhergehen mit einer gesellschaftlichen Ächtung im persönlichen und beruflichen Umfeld. Mitunter drohen auch berufliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Darüber hinaus hat eine Verurteilung wegen des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie zur Folge, dass Sie keine Jugendlichen beschäftigen sowie im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mehr beaufsichtigen, anweisen oder ausbilden dürfen. Wir beraten und informieren Sie zu all diesen Punkten umfassend und erläutern Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten.

Einstellung des Verfahrens bei Elysium-Nutzung

Bevor es überhaupt zu einer Verurteilung im Zusammenhang mit der Nutzung von Elysium kommt, ist das oberste Verteidigungsziel, eine strafrechtliche Verurteilung komplett zu vermeiden und eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Sei es, weil sich der Tatvorwurf sich schlicht nicht beweisen lässt, sei es, weil durch eine engagierte Strafverteidigung durch unsere Fachanwaltskanzlei für Strafrecht eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erreicht wird.

Wir arbeiten diskret und geräuschlos

Der Tatvorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornographie ist für den Beschuldigten eine doppelte Belastung. Auf der einen Seite sieht er sich – möglicherweise zum ersten Mal – mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert. Auf der anderen Seite droht neben einer Strafe im Zusammenhang mit Kinderpornographie eine gesellschaftliche Stigmatisierung und eine Ächtung im privaten und geschäftlichen Umfeld. Wir wissen um die besondere Brisanz, die ein solches Verfahren für Sie als Beschuldigten mit sich bringt. Entsprechend haben wir auch ein besonderes Auge auf die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen wir über eine nachgewiesene Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und wissen, wie sich auch in Ihrem Fall das für Sie bestmögliche Ergebnis erreichen lässt.

Was wir für Sie tun

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung gegen Tatvorwürfe im Zusammenhang mit Elysium beauftragen, nehmen wir Akteneinsicht und prüfen die Beweislage. Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Wir besprechen wir mit Ihnen die jeweiligen Verteidigungsmöglichkeiten. Hierbei legen wir einen besonderen Wert auf einen offenen Umgang und eine realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Denn nur so kann das jeweils Beste Ergebnis für den Mandanten erreicht werden. Dabei berücksichtigen wir stets die außerstrafrechtlichen Folgen, die oft viel härter sein können, als beispielsweise eine Geld- oder Bewährungsstrafe.

Möglichst früh zum Fachanwalt für Strafrecht!

Wenn die Polizei im Zusammenhang mit der Nutzung von Elysium gegen Sie ermittelt, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Je früher Sie das tun, desto besser. Wir wissen, dass es Beschuldigten gerade im Bereich des Sexualstrafrechts schwer fällt, sich an einen Strafverteidiger zu wenden. Ihre Bedenken sind jedoch unbegründet. Als Rechtsanwälte unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Unsere Aufgabe ist Ihre Verteidigung und nicht die moralische Bewertung Ihrer Taten. Je früher wir tätig werden, desto größer sind die Chancen, einen für Sie günstigen Ausgang des Verfahrens zu erreichen.

Was kostet mich ein Anwalt?

Gerade bei Tatvorwürfen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform Elysium bedarf es einer sorgsamen und konsequenten Strafverteidigung. Zu groß ist die Gefahr negativer und langwieriger Folgen, die eine strafrechtliche Verurteilung wegen Kinderpornografie haben kann. Da jeder Fall natürlich seine eigenen Besonderheit hat, können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Beträge nennen. Gerne erläutern wir Ihnen aber in einem persönlichen Gespräch, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall zu rechnen haben. Sehen Sie die Beauftragung eines Rechtsanwalts als Investition in Ihre Zukunft. Je früher Sie sich professionell verteidigen lassen, desto größer sind die Chancen auf ein Ergebnis, das Ihnen Ihre Zukunft offen hält.

Wie Sie uns erreichen

Wenn die Polizei Sie wegen Elysium vorgeladen hat und Sie uns daher mit Ihrer Verteidigung beauftragen wollen, wenden Sie sich jederzeit gerne vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Sie erreichen uns zum Zwecke einer Terminvereinbarung unter der Rufnummer (0721) 976 646 80. Da wir wissen, dass es sich beim Tatvorwurf „Kinderpornografie“ um ein delikates Problem handelt, erhalten Sie in der Regel kurzfristig, meist noch am selben Tag einen Termin in unserer Kanzlei. Dies gilt erst recht bei Hausdurchsuchung oder Festnahme eines Angehörigen. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.