Kanzlei für Strafrecht | Karlsruhe
» Wir verteidigen Beamte, gegen die ermittelt wird «
Strafverfahren gegen Beamte
Ein Ermittlungsverfahren ist für einen Beamten immer eine äußerst unangenehme Sache. Denn neben dem eigentlichen Strafverfahren drohen oft noch disziplinarische Konsequenzen, die für den betroffenen Beamten ofmals weitaus belastender sind. Doch nicht immer muss es direkt eine Straftat sein, die einem Beamten vorgeworfen wird. Dientsvorschriften und Anweisungen beinhalten eine Vielzahl von Fallstricken, in denen sich ein Beamter mitunter verheddern kann. Wir sind auch der richtige Ansprechpartner, wenn einem Beamten ausschließlich ein Dienstvergehen vorgeworfen wird.
Straftaten im Amt
Besonders schwer wiegen die Vorwürfe in der Regel, wenn dem Beamten die Begehung einer Straftat in Ausübung seines Dienstes vorgeworfen wird. Das deutsche Strafrecht sieht eine Reihe von Vorschriften vor, die bestimmtes dienstliches Verhalten von Beamten unter Strafe stellt. Dies sind beispielsweise die Vorteilsannahme, die Bestechlichkeit oder die Körperverletzung im Amt. Aber auch ein einfacher Diebstahl von Behördeneigentum wird entsprechend konsequent verfolgt. Gleiches gilt für Verstöße gegen das Dienstgeheimnis oder bei Verletzungen des Datenschutzes.
Außerdienstliche Straftat
Doch nicht nur eine während des Dienstes begangene Straftat kann für den Beamten empfindliche Konsequenzen mit sich bringen. Auch eine außerdienstliche Straftat beziehungsweise außerdienstliches Verhalten kann zur härtesten aller disziplinarischen Konsequenz führen: der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Leider sind die zuständigen Disziplinarstellen recht schnell mit der Ahndung entsprechender außerdienstlichen Vergehens. Oft geschieht dies jedoch zu Unrecht.
Verteidigung von Beamten
In dem gegen Sie als Beamten geführten Strafverfahren beraten und verteidigen wir Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht. Gegenüber der Disziplinarbehörde wirken wir gegebenenfalls auf eine vorübergehende Aussetzung des Disziplinarverfahrens bis zur Beendigung des Strafverfahrens hin. Während des Strafverfahrens haben wir stets die beamtenrechtlichen Konsequenzen fest im Blick, da die entsprechenden Weichen für das sich gegebenenfalls anschließende Disziplinarverfahren meist schon hier maßgeblich gestellt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben oder uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Kanzlei für Strafrecht in Karlsruhe wenden. Sie erreichen uns für eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (0721) 976 646 80.