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Der dingliche Arrest

Der dingliche Arrest (§ 111d StPO) gehört zu einem der beliebtesten Mittel deutscher Staatsanwaltschaften, um Beschuldigte eines Strafverfahrens oder dritte Personen unter Druck zu setzen. Nicht selten geschieht die Anordnung eines Arrestes jedoch zu Unrecht. Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit des Arrestbeschlusses und gehen gegebenenfalls mit Nachdruck dagegen vor.

Was bedeutet "dinglicher Arrest" genau?

Vereinfacht gesagt, ist der Arrestbeschluss eine Genehmigung, die es der Staatsanwaltschaft gestattet, Ihr Vermögen einzufrieren. Auf Basis dieser Genehmigung kann sie beispielsweise Ihre Konten einfrieren, Grundstücke mit einer Zwangshypothek belegen oder Wertgegenstände (Schmuck, Fernseher, Kraftfahrzeuge, etc.) einkassieren.

Worauf hat die Staatsanwaltschaft Zugriff?

Die Staatsanwalt greift in erster Linie durch Pfändung auf Ihr Vermögen zu (sogenannte Vollziehung des dinglichen Arrestes). Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele, die gerne mit einer Pfändung belegt werden:

  • Girokonto
  • Bankguthaben
  • Aktiendepot
  • Lebensversicherungen
  • Kraftfahrzeuge
  • Uhren und Schmuck
  • Fahrräder
  • Sportgeräte
  • sonstige Wertsachen
  • Sportflugzeuge
  • Segel- und Sportboote
  • Gesellschaftsanteile

Letztlich nimmt die Staatsanwaltschaft alles Werthaltige, was sie finden kann, an sich. Die Pfändung selbst erfolgt oft im Rahmen einer Hausdurchsuchung vor Ort. In Großverfahren ist mitunter einer der Polizeibeamten nur für derartige vermögensabschöpfende Maßnahmen abgestellt.

Was wir für Sie tun

Bei einem dinglichen Arrest ist schnelles Handeln gefragt. Denn der dingliche Arrest ist meist die Vorstufe für einen endgültigen Vermögensverlust. Wir gehen daher für Sie mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Arrestbeschluss und die darauf beruhenden Pfändungen vor. Die Aufrechterhaltung Ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit hat für uns dabei oberste Priorität.

Wenn Sie uns beauftragen möchten

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten oder noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Aufgrund der Eilsituation erhalten Sie in der Regel noch am gleichen Tag einen Termin. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.