Der RVG-Anrechnungsrechner nach § 58 RVG

» So hoch ist Ihre Pflichtverteidigervergütung tatsächlich «

Hier können Sie sich mit einem Klick ausrechnen lassen, ob Sie die volle Pflichtverteidigervergütung aus der Staatskasse erhalten oder ob eine Anrechnung nach § 58 Abs. 3 RVG stattfindet, weil Sie ein zusätzliches Wahlanwaltshonorar erhalten haben:


Geben Sie hier die Daten ein:
Gebühren Pflichtverteidigung (netto):
Gebühren Wahlverteidigung (netto):


Hinweis: Geben Sie ausschließlich die reinen Pflichtverteidigergebühren beziehungsweise die reine Wahlverteidigervergütung ohne Auslagen an.