Der Ablauf eines Strafverfahrens

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Ablauf des Strafverfahrens

So läuft das Strafverfahren ab

Sie sind Beschuldigter einer Straftat oder sollen in einem Strafverfahren als Zeuge aussagen. Sicherlich sind Sie nun verunsichert und möchten wissen, wie ein Strafverfahren abläuft und was auf Sie zukommen kann. Selbstverständlich können wir nicht jeden Einzelfall im Detail beleuchten, aber wir können Ihnen einen ersten Überblick über den Ablauf und die Verteidigungsmöglichkeiten in einem Strafverfahren geben. Worauf Sie zusätzlich in Ihrem konkreten Fall achten müssen, wird Ihnen Ihr Fachanwalt für Strafrecht beantworten.

Wie kommt es zu Ermittlungen im Rahmen eines Strafverfahrens?

Im Mittelpunkt eines Strafverfahrens steht natürlich eine Straftat oder zumindest die Behauptung, dass eine Straftat begangen wurde. Die Ermittlungsbehörden erfahren von der Straftat in erster Linie durch eine Strafanzeige. Eine solche Strafanzeige kann durch jedermann (also auch den Beschuldigten selbst – sog. Selbstanzeige) erstattet werden und ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie kann zum Beispiel ebenso telefonisch wie anonym geschehen. Meist erfolgt die Strafanzeige gegenüber Polizeibeamten am Ort des Geschehens oder auf der Dienststelle. Inhalt der Strafanzeige ist immer, dass eine Straftat passiert ist.

Manche Straftaten können nur verfolgt werden, wenn der Verletze der Straftat einen Strafantrag gestellt und damit ausdrücklich zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Verfolgung der Tat wünscht. Letztlich kann auch Kommissar Zufall die Ermittlungsbehörden auf eine eventuell begangene Straftat hinweisen, z.B. bei einem Leichenfund oder einer zufälligen Beobachtung der Straftat durch Polizeibeamte.

Wer ermittelt eigentlich in einem Strafverfahren?

Eigentlich ist die Staatsanwaltschaft die sogenannte „Herrin des Ermittlungsverfahrens“. Ihr obliegt gesetzlich die Entscheidung, ob und welche Ermittlungen stattfinden und wie mit der Verfolgung der Straftat zu verfahren ist. In der Praxis werden insbesondere die „kleineren“ Straftaten ausschließlich durch die Polizeibehörden ermittelt und erst zum Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorgelegt. In „größeren“ Strafverfahren greift die Staatsanwaltschaft ebenfalls auf die Polizei zurück, indem sie konkrete Ermittlungsaufträge an diese erteilt, die zur Aufklärung der Straftat erforderlich sind.

Was macht die Polizei mit der Kenntnis über eine Straftat?

Und schon sind wir mitten in der ersten Station eines Strafverfahrens: dem sogenannten Ermittlungsverfahren. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist, herauszufinden, ob eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die angezeigte Straftat tatsächlich begangen wurde. Die Polizei erhebt hierfür Beweise und sichert diese. In erster Linie werden in diesem Stadium des Strafverfahrens Zeugen befragt und weitere Beweismittel, wie zum Beispiel Bilder oder Videoaufnahmen gesichert. Den Ermittlungsbehörden stehen hier zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Verfügung, wie z. B. die Durchsuchung von Wohnungen, die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Verhaftung des Beschuldigten.

Wie erfahren Sie als Beschuldigter von der Ermittlung gegen Sie?

In erster Linie erfährt man als Beschuldigter durch ein Schreiben von der Polizei von dem laufenden Strafverfahren. Das Schreiben enthält entweder eine Vorladung für einen Vernehmungstermin oder einen auszufüllenden Anhörungsbogen. In beiden Fällen sollten Sie dringend einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Keinesfalls sollten Sie der Einladung zum Vernehmungstermin bei der Polizei Folge leisten oder den Anhörungsbogen ausfüllen, ohne mit einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben.

Wie endet das Ermittlungsverfahren?

Der erste Teil eines Strafverfahrens kann auf drei unterschiedliche Weisen enden: mit einer Anklage, einem Strafbefehl oder einer Einstellung des Verfahrens. Ein Fachanwalt für Strafrecht wird in geeigneten Fällen stets versuchen, das Strafverfahren durch eine Einstellung zu beenden. Der Staatsanwaltschaft obliegen zahlreiche Möglichkeiten der Einstellung. Für den Beschuldigten am Günstigsten ist die Einstellung wegen „fehlenden hinreichenden Tatverdachtes“. Dies bedeutet, dass sich der Verdacht einer Straftat anhand der Aktenlage nicht bestätigt hat. Ein Strafverteidiger wird in geeigneten Fällen stets auf diese Einstellungsmöglichkeit hinarbeiten.

Ist die Straftat nicht von der Hand zu weisen, kann eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen möglich sein. Auch diesbezüglich wird ein Fachanwalt für Strafrecht die geeignete Variante ermitteln und anstreben.

Wie geht es weiter, wenn das Strafverfahren nicht eingestellt werden konnte?

Die Staatsanwaltschaft erlässt in diesen Fällen entweder eine Anklage, die Ihnen als Beschuldigter durch das Gericht zugestellt wird. Alternativ erhalten Sie auf gleichem Wege einen Strafbefehl. Sollten Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen halten, raten wir, sich schleunigst mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Karlsruhe in Verbindung zu setzen.

Für den Fall, dass Ihnen eine Anklage zugestellt wurde, bedeutet dies, dass in naher Zukunft ein gerichtliches Verfahren auf Sie zukommt. Dieses sollten Sie besser nicht in Eigenregie, d. h. ohne einen Strafverteidiger angehen. Natürlich kostet die Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht Geld. Ihr Anwalt wird jedoch mit einer exakt auf Sie und Ihren Fall passenden Verteidigungsstrategie das bestmögliche Ergebnis für Sie anstreben. Gegebenenfalls kann er erreichen, dass der Vorwurf gegen Sie nicht gehalten werden kann und das Gericht Sie freisprechen muss.

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf. Wenn der Vorwurf nicht zutrifft oder die Strafe zu hoch bemessen ist, steht Ihnen ein Einspruch gegen den erlassenen Strafbefehl nur binnen zwei Wochen zu. Sollte diese zweiwöchige Frist verstrichen sein, besteht nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Rechtskraft des Strafbefehls zu vermeiden. Sie sollten also schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren, der den Strafbefehl für Sie überprüft und alle notwendigen Schritte in die Wege leitet. Nach dem fristgerecht eingelegten Einspruch gegen den erlassenen Strafbefehl wartet auch in diesem Fall ein gerichtliches Verfahren auf Sie.

Es ist eine Hauptverhandlung terminiert – was passiert dort?

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht versuchen, durch Beweismittel herauszufinden, ob Sie die Straftat tatsächlich in dem angeklagten Umfang begangen haben. Neben der Möglichkeit, dass der Beschuldigter sich äußert, greift das Gericht in erster Linie auch hierfür auf Zeugen zurück. Außerdem können zum Beispiel auch Sachverständige hinzugezogen oder Urkunden verlesen werden.

Wenn dem Gericht die in der Hauptverhandlung thematisierten Beweise ausreichen, um ein Urteil zu sprechen, haben die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung noch die Möglichkeit, in einem Plädoyer die wichtigsten Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme zusammen zu fassen und das Gericht an die wesentlichen entscheidungserheblichen Gerichtspunkte hinzuweisen. Sodann können Sie als Beschuldigter noch ein letztes Wort an das Gericht richten.

Zum Ende der Hauptverhandlung spricht das Gericht ein Urteil. Dies lautet entweder auf Freispruch oder Verurteilung zu einer Strafe. Als Strafen kennt das Gesetz die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Letztere kann ohne oder mit Bewährung erfolgen. Nur wenn die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, bedeutet dies für Sie, dass Sie eine gewisse Zeit in Haft verbringen müssen. Eine Freiheitsstrafe mit Bewährung ist eine letzte Möglichkeit, sich nunmehr straffrei zu verhalten. Wenn Sie die Bewährungsauflagen nicht erfüllen und insbesondere erneut straffällig werden, kann die Bewährung widerrufen werden, sodass Sie auch in diesem Fall die ausgeurteilte Zeit in Haft verbringen.

Das Gesetz kennt außerdem zahlreiche Nebenstrafen mit ebenfalls einschneidendem Charakter. So hat das Gericht die Möglichkeit neben der Hauptstrafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) auch z.B. ein Fahrverbot zu verhängen. Jene Nebenstrafen schmerzen oft mehr als die Hauptstrafe. Daher berücksichtigt ein Fachanwalt für Strafrecht auch diese in seine Verteidigungsstrategie.

Allgemein kann Ihnen nur nochmals ausdrücklich dazu geraten werden, eine Hauptverhandlung nicht auf eigene Faust zu bewältigen, sondern einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Ein Strafverteidiger weiß, welche Aspekte in der Hauptverhandlung entscheidend sind und sich für Sie günstig auswirken. Denn das Gericht bezieht nur diejenigen Aspekte in sein Urteil ein, die innerhalb der Hauptverhandlung auch tatsächlich diskutiert wurden. Es genügt nicht, dass ein Umstand zum Beispiel in einem polizeilichen Protokoll enthalten ist. In keinem Fall sollten Sie sich daher ohne Rücksprache mit einem Strafverteidiger vor Gericht äußern. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat nicht nur die Tat an sich im Fokus, sondern auch die möglichen Folgen für Sie.

Das Urteil ist gesprochen – ist das jetzt alles?

Wenn Sie das Urteil akzeptieren möchten, ist das Strafverfahren erster Instanz gegen Sie beendet. Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, die gegen Sie verhängte Geldstrafe zu begleichen oder die Haft anzutreten. Falls die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, erhalten Sie ein Schreiben mit den Bedingungen (Auflagen und Weisungen), die Sie in der Bewährungszeit beachten müssen. Möglicherweise haben Sie einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt bekommen, müssen eine Therapie antreten oder beispielsweise eine Geldauflage begleichen. In der Regel wird Ihnen das Gericht auferlegen, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen.

Wenn das Urteil nicht in Ihrem Sinne ausgefallen ist, gibt es die Möglichkeit, dies durch ein höherrangiges Gericht überprüfen zu lassen. Grundsätzlich stehen Ihnen hier zwei verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung: Berufung oder Revision. Welches der Rechtsmittel in Ihrem Fall das Richtige ist, muss ein Fachanwalt für Strafrecht in Ihrem konkreten Fall prüfen. Beachten sollten Sie jedenfalls, dass Sie nur eine Woche nach Verkündung des Urteils Zeit haben, Revision bzw. Berufung einzulegen. Sie sollten daher mit der Konsultation eines Strafverteidigers nicht allzu lange warten.

Nicht nur Sie können das Urteil anfechten, auch die Staatsanwaltschaft kann dies tun. Es liegt also nicht nur in Ihren Händen, ob das Urteil rechtskräftig und das Strafverfahren damit abgeschlossen ist.

Sicher ist sicher: suchen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht

Der hier dargestellte Ablauf eines Strafverfahrens kann leider nicht alle Besonderheiten in allen Verfahrensstadien widerspiegeln. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen konkret an Ihrem Fall erläutern, welche Einstellungsmöglichkeiten zum Beispiel bei Ihnen greifen könnten und mit welcher Strategie man im Rahmen der Hauptverhandlung das für Sie beste Ergebnis erreichen können wird.

Wenn Sie uns beauftragen möchten

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung in einem gegen Sie geführten Strafverfahren beauftragen möchten oder noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter (0721) 976 646 80 in unserer Kanzlei an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.